05. Februar 2014

Kreis führt Jägerprüfung durch

Untere Jagdbehörde: Anmeldungen bis zum 28. Februar möglich

Kreis Viersen

Der Kreis Viersen nimmt bis Freitag, 28. Februar, Anmeldungen für die Jägerprüfung entgegen. Wer die Prüfung ablegen möchte, kann sich schriftlich bei der Unteren Jagdbehörde, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, anmelden.

Dem Antrag müssen die Jagdanwärter einen Nachweis beifügen, dass sie die Prüfungsgebühr eingezahlt haben. Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Landesvereinigung der Jäger über den geübten Umgang mit einer Kurzwaffe von mindestens neun Millimetern erforderlich. Dieser Beleg sollte nicht älter als ein Jahr sein. Außerdem müssen die Anwärter einen Nachweis über eine Schulung zur „kundigen Person“ beim Kreis-Veterinäramt beilegen.

Der schriftliche Teil der Prüfung findet am Montag, 28. April, im Lokal "Zum Nordkanal“, Lobbericher Straße 10 in Grefrath, statt. Die Schieß-Prüfung absolvieren die Teilnehmer am Mittwoch, 30. April, auf der Schießanlage Neukirchen-Vluyn, Geldernsche Straße 434 a in Neukirchen-Vluyn. Der letzte Teil ist eine mündlich-praktische Prüfung. Diese findet am Montag und Dienstag, 5. / 6. Mai, ebenfalls im Lokal „Zum Nordkanal“ in Grefrath statt.

Informationen gibt Monika Buschmann von der Unteren Jagdbehörde, Telefon: 02162/391414.

www.kreis-viersen.de/jagd


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Jagdschein

Jagdutensilien: Bis zum 28. Februar nimmt die Untere Jagdbehörde Anmeldungen für die Jägerprüfung entgegen. Foto: pixelio/Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
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Fax 02162 / 39-1026
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