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Endgültiges Aus für Trinkwasserleitungen aus Blei

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12. Februar 2014
Endgültiges Aus für Trinkwasserleitungen aus Blei

(pen) Bereits seit 1974 werden in Wohnhäusern keine Trinkwasserleitungen aus Blei mehr eingebaut. Seit gut zwei Monaten ist nun auch das endgültige Aus für Bleileitungen in noch älteren Gebäuden amtlich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. „Seit Dezember liegt die zulässige Höchstkonzentration von Blei in Trinkwasser bei 0,010 Milligramm. Dieser Wert ist nur zu erreichen, wenn sämtliche Bleileitungen in den Hausinstallationen entfernt und durch Leitungen aus anderen Materialien ersetzt werden“, macht Jürgen Schwedes vom Fachbereich Soziales und Gesundheit des Ennepe-Ruhr-Kreises unmissverständlich deutlich. Auch die Verantwortlichkeit ist klar geregelt: Sie liegt beim Eigentümer.

Überraschen kann und darf die neue Anforderung niemanden mehr. Sie war lange angekündigt, Behörden und Verbände haben immer wieder darauf hingewiesen. Der jetzt gültige Grenzwert bildet den Schlusspunkt unter einer bereits seit Jahrzehnten laufenden stetigen Absenkung des zulässigen Bleigehalts im Trinkwasser. „Aus guten Gründen“, unterstreicht Schwedes. „Blei beeinträchtigt bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern die Blutbildung und Intelligenzentwicklung. Insbesondere das kindliche Nervensystem reagiert empfindlich auf dieses Schwermetall. Erwachsene scheiden Blei zwar wieder aus oder lagern es in den Knochen ein, während einer Schwangerschaft kann es aber wieder in die Blutbahn der Mutter und damit auch des Nachwuchses gelangen.“ Zu bleifreiem Trinkwasser gebe es daher keine Alternative.

Bürger, die in Gebäuden wohnen, die bis 1973 in Betrieb genommen worden sind, sollten mit Blick auf ihre Gesundheit und den neuen Grenzwert nochmals genau hinschauen, aus welchem Material die Trinkwasserleitungen sind. Als Anhaltspunkte für Leitungen aus Blei gelten: Wulstige Verbindungsstellen, Verlegung in weiten Bögen und ein silbrig-grauer Schimmer. „Außerdem ist Blei nicht magnetisch und weich. Daher hinterlässt ein Kratzen mit spitzen Gegenständen eine deutlich sichtbare Spur“, führt Schwedes aus. Sind Bleileitungen nicht eindeutig auszuschließen, empfiehlt er, das Wasser chemisch untersuchen zu lassen. Mieter sollten in diesen Fällen Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen.

Die wichtigsten Fakten zur Trinkwasserverordnung sind auch im Internet unter www.en-kreis.de zu finden. Weitere Informationen erhalten Interessierte zudem beim Fachbereich Soziales und Gesundheit. Ansprechpartner sind Jürgen Schwedes, Tel.: 02336/93 2448 und Jürgen Schwabeland, 02336/93 2449.




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Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de