Kreis Steinfurt. Der Frühling naht und bald sprießt das erste Grün. Dann dienen Hecken und Gebüsche unseren heimischen Vögeln wieder als Brutplätze, ihre Blüten und Früchte sind für viele Tiere lebenswichtige Nahrungsquellen. Zum Schutz der zahlreichen Bewohner beginnt am 1. März die Schonzeit - auch für Gehölze. Bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder Bäume entlang von Straßen oder in der freien Landschaft zurückzuschneiden, „auf den Stock“ zu setzen oder zu roden. Auch der beliebte Strauß aus Weidenzweigen unterliegt dieser Regelung, da die Weidenkätzchen eine lebenswichtige erste Nahrungsquelle für Bienen und Schmetterlinge sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Regelmäßig geschnittene Hecken, wie beispielsweise Buchenhecken, dürfen auch während der Schonzeit durch vorsichtige Pflegeschnitte in Form gehalten werden. Hierbei muss jedoch Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden.