Bocholt, 25. Februar 2014
Jugendschutz: „Sei klar!“ im Karneval 2014
Schnaps und Bier gehören nicht in Kinderhände / Erwachsene haben Aufsichtspflicht
Bocholt (PID).
Schnaps und Bier gehören nicht in Kinderhände: Diese Botschaft sendet der städtische Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport zusammen mit dem Bocholter Ordnungsamt rechtzeitig vor Karneval mit der Plakataktion „Sei klar!“.
„Sei klar!“ ist ein Appell an die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Jugendlichen, sagt Sigrid Hobbold, zuständig für Jugendschutz. Aber auch an Erwachsene werde appelliert, auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten und ein gutes Vorbild zu sein. Hobbold: „Eine besondere Verantwortung tragen Eltern, Wirte und Händler.“
Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch Mixgetränke, gilt: erst ab 18 Jahren.
Alkohol kann bei Heranwachsenden viel Schaden anrichten. Jugendliche sind anfälliger für Gesundheitsschäden, weil sich ihr Körper noch in der Entwicklung befindet. Niedriges Körpergewicht lässt den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen. Dadurch erhöht sich das Risiko einer Vergiftung. Insbesondere die Eltern tragen die Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen des Alkohols zu schützen. Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung bitte daher alle Eltern, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihr Kind nicht bereits alkoholisiert zum Umzug geht bzw. keinen Alkohol von zu Hause mitnimmt.
Dem Einzelhandel und den Gaststätten wird seitens des Fachbereichs Öffentliche Ordnung geraten, sich im Zweifel den Ausweis zeigen zu lassen. Unter Umständen sollte die Ausgabe verweigert werden, denn der Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist laut Gesetz verboten. Darüber hinaus verlangt das Gaststättengesetz, dass das günstigste Getränk im Betrieb ein Anti-Alkoholisches sein muss. Zudem müssen das aktuelle Jugendschutzgesetz und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften gut sichtbar im Raum hängen.
Das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen wird durch Testkäufe in Geschäften, Tankstellen und Trinkhallen kontrolliert. Um den Rosenmontagszug herum arbeiten die Ordnungskräfte mit Teststreifen.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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