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Meldung vom 01.04.2014
Landrat legt Nebeneinkünfte 2013 offen
Auskünfte nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet Bürgermeister und Landräte dazu, ihre Nebentätigkeiten - nicht öffentlich - anzuzeigen. Landrat Cay Süberkrüb stellt seine Daten auch öffentlich zur Verfügung: „Die Zahlen hängen unmittelbar mit meiner Arbeit als Landrat zusammen, deshalb haben die Menschen im Kreis auch das Recht, diese Informationen zu bekommen", sagt Cay Süberkrüb.

Im Jahr 2013 hat der Landrat 19.443,00 Euro aus verschiedenen Tätigkeiten in Gesellschaften, Organisationen und Verbänden bezogen, an denen der Kreis beteiligt ist.

Neben seinen Bezügen von der Sparkasse darf der Landrat bis zu 6.000 Euro durch Nebentätigkeiten  einnehmen. Alle Nebeneinkünfte werden selbstverständlich voll versteuert. Beträge über 6.000 Euro aus Nebentätigkeiten des Landrats werden in die Kreiskasse eingezahlt.

Die genaue Aufschlüsselung der Nebentätigkeitsdaten steht als PDF-Dokument zum Download bereit.

 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Nebentätigkeiten 2013
Auskünfte nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz - Landrat Cay Süberkrüb legt seine Nebeneinkünfte aus dem Jahr 2013 offen.

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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