(pen) Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat sich zum Ziel gesetzt, die Errichtung und den Betrieb von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und demenzerkrankte Menschen finanziell zu fördern. In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag dafür jetzt den Weg freigemacht und die so genannte „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Ennepe-Ruhr-Kreis einstimmig verabschiedet“.
Ab sofort können heimische ambulante Pflegedienste sowie Fördervereine, deren alleiniger Vereinszweck die Förderung einer ambulanten Wohngemeinschaft ist und die im Vereinsregister eingetragen sind, Fördermittel beantragen. Diese sind für die „Anschubfinanzierung“ vorgesehen. Der Kreis beteiligt sich dabei zum einen an Investitionskosten für die erstmalige Einrichtung. Zum anderen springt er auch ein, wenn in der Anfangsphase Räume der Wohngruppe nicht belegt sind und es so zu Mietausfällen kommt. Die maximalen Fördersummen liegen bei 15.000 (Investitionskosten) bzw. 7.500 Euro (Mietausfall).
Kreisverwaltung und Kreistag sehen in diesem Angebot den nächsten Schritt, um die Altenhilfe- und Pflegestrukturen im Ennepe-Ruhr-Kreis weiter zu entwickeln. Bisher gibt es im Kreis lediglich zwei Wohngemeinschaften für demenzerkrankte Menschen. Durch den Anreiz einer finanziellen Unterstützung hoffen die Verantwortlichen mehr potentielle Anbieter für diese Art von Wohngemeinschaften zu finden. „Wünschenswert“, so Dr. Hans-Joachim Boschek, Leiter des Fachbereiches Soziales und Gesundheit, „ist mindestens eine Wohngemeinschaft in jeder der neun kreisangehörigen Städte.“ Dies wäre ein deutliches Plus für die Angebotsvielfalt, ein Schritt in Richtung des gesetzlich verankerten Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und eine Alternative für die älteren, pflegebedürftigen Menschen, die kein Interesse an einer stationären Heimunterbringung haben.
Ansprechpartner für Interessierte Pflegedienste und Fördervereine ist Bernd Biewald, Telefon: 02336/93 2268, Email b.biewald@en-kreis.de. Die Förderrichtlinien finden sich zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de.