(pen) „Alles neu macht der Mai“ - in diesem Jahr gilt dies auch für das Verkehrszentralregister in Flensburg. Zum einen ändert sich der Name in Fahreignungsregister. Zum anderen müssen sich Verkehrsteilnehmer auf ein neues Punktesystem und eine komplett reformierte Zählweise einstellen. Eine Folge: Verkehrssünder, die beispielsweise wiederholt als Raser oder Drängler auffallen, müssen wesentlich früher mit dem Entzug ihres Führerscheins rechnen.
Während einzelne Verkehrsverstöße bisher mit bis zu sieben Punkten bewertet wurden, sind ab Mai maximal drei Punkte möglich. Im Gegenzug droht der Verlust der Fahrerlaubnis aber bereits bei acht - bisher 18 Punkten. „Zukünftig“, erläutert Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, „werden zudem nur noch Vergehen mit Punkten belegt, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Also beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit, das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes oder das berühmte Handy am Ohr am Steuer.“ Punktefrei bleibt demgegenüber unter anderem das Fahren in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette.
Ebenfalls neu: Die Punkte für jeden einzelnen Verstoß verjähren nach Ablauf der dafür festgesetzten Tilgungsfrist. Neue Punkte sind damit weniger folgenreich als bisher, sie verzögern nicht mehr das Löschen älterer. Als Fristen hat der Gesetzgeber festgelegt: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach 30 Monaten ausgetragen, für grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Führerscheinentzug gelten 60 Monate, also 5 Jahre. 10 Jahre bleiben die Punkte erhalten, die im Zusammenhang mit Straftaten samt Führerscheinentzug gesammelt wurden.
Wer seinen Punktestand reduzieren möchte oder muss, der kann auch weiterhin freiwillig an Seminaren zur Fahreignung teilnehmen und anschließend einen Punkt Abzug verbuchen. Möglich ist dies aber nur einmal alle fünf Jahre und nur für diejenigen, die maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben.
Wie das Bundesverkehrsministerium geht auch Götte davon aus, dass aufgrund der Neuregelungen mehr Verkehrsteilnehmer ihre Fahrerlaubnis verlieren werden. „Wir haben anhand von anonymisierten Fällen in unseren Unterlagen Simulationen durchgeführt und festgestellt, dass es wesentlich schneller und häufiger zur Abgabe des Führerscheins kommen wird. Bleiben die verschärften Regelungen bei den Betroffenen ohne Wirkung, rechnen wir mit einen Plus von 20 Prozent.“ Zur Einschätzung: Im letzten Jahr hat der Ennepe-Ruhr-Kreis rund 1.500 Personen angeschrieben und sie auf ihren nicht unerheblichen Punktestand in Flensburg hingewiesen, 76 Bürgern wurden am Ende zu viele Punkte zum Verhängnis.
Wer seinen alten und oder seinen auf das neue System umgerechneten Punktestand erfahren möchte, für den ist die Führerscheinstelle übrigens der falsche Ansprechpartner. „Wir erfahren diesen erst, wenn die Fahrerlaubnis bereits in Gefahr ist“, macht Götte deutlich. Er verweist auf das Kraftfahrtbundesamt. Dort könne jeder eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Weitere Informationen dazu finden sich im Internet unter www.kba.de.