(pen) Rund 274.000 Wahlberechtigte können bei der Kommunalwahl am 25. Mai im Ennepe-Ruhr-Kreis zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben. Bei der zeitgleich stattfindenden Europawahl gibt es gut 260.000 Wahlberechtigte. Grund für den Unterschied: An der Kommunalwahl dürfen auch schon die 16- und 17-Jährigen teilnehmen. Bei der Europawahl ist dies erst ab 18 möglich. Ebenfalls auf dem Wahlprogramm: In Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen und Witten werden mit den Integrationsräten die politischen Vertretungen der Migranten auf kommunaler Ebene bestimmt.
An alle Wahlberechtigten gleichermaßen appelliert Landrat Dr. Arnim Brux: „Nutzen Sie die Möglichkeit der politischen Mitgestaltung und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die in vielen Städten hohe Beteiligung an der Briefwahl ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie. Das Recht zu wählen ist ein politisches Grundrecht, das leider für viel zu viele Menschen in anderen Ländern noch keine Selbstverständlichkeit ist. Auch bei uns wurde lange für eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl gekämpft. Es hat sich gelohnt. Tragen Sie dazu bei, dass die Demokratie durch eine hohe Wahlbeteiligung gestärkt wird.“
Der Landrat will mit seinem Aufruf sowohl die Europa- als auch die Kommunalwahl ins Blickfeld der Wähler rücken. „Natürlich sind bei keiner anderen Wahl die damit verbundenen Auswirkungen so unmittelbar wie bei der Stimmabgabe für Stadtrat und Kreistag sowie das Amt des Bürgermeisters. Die Gewählten entscheiden schließlich über Themen und Projekte im direkten Umfeld der Bürger. Man darf aber nicht vergessen: Auch das europäische Parlament hat mehr und mehr Einfluss auf den Alltag jedes einzelnen.“
Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Stimmen hält Brux den Blick auf Ziele und Inhalte der Parteien für unerlässlich. Nur wer sich die Mühe mache zu prüfen, für was wer stehe, laufe keine Gefahr, am Ende jemanden zu unterstützen, der völlig andere Meinungen vertrete als man selbst. „Oder“, so Brux, „bei dem man gar Zweifel haben muss, ob er voll und ganz auf dem Boden unserer Demokratie steht.“
Bei der Kommunalwahl geht es im Ennepe-Ruhr-Kreis um die Wahl des Kreistages und der Räte in den neun kreisangehörigen Städten. In Gevelsberg und Sprockhövel stehen zudem Bürgermeisterwahlen an. Bei all diesen Wahlen haben die Wahlberechtigten je eine Stimme. Die Wahlperiode beläuft sich auf sechs Jahre.
Für die Wahl des Kreistages gilt: 30 Mitglieder werden in den Wahlbezirken im Kreisgebiet mit einfacher Mehrheit gewählt, 30 weitere ziehen über die Liste ihrer Partei und unter Berücksichtigung des Stimmenanteils der Parteien in den Kreistag ein. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, eine Sperrklausel - beispielsweise die von anderen Wahlen bekannte 5 Prozent Hürde - gibt es nicht. Die Wahlperiode des neuen Kreistages beginnt am 1. Juni und endet am 31. Oktober 2020. Die erste Sitzung des neu gewählten Kreistages findet am 30. Juni statt.
Bei den Bürgermeisterwahlen ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat. Kommt diese nicht zustande, findet am 15. Juni ein zweiter Wahlgang statt. Dann treten die Bewerber mit den beiden besten Stimmergebnissen noch einmal gegeneinander an. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erzielt.
Bei der Europawahl werden in Deutschland insgesamt 96 Abgeordnete gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es gibt bei der Europawahl im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen keine Wahlkreise. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie Listenwahlvorschläge - in der Regel eine Partei - wählen. Die Listenwahlvorschläge können als gemeinsame Liste für alle Bundesländer (Bundesliste) oder als Liste für nur ein Bundesland (Landesliste) aufgestellt werden. Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.