Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“: 418 Gründe, warum es uns gibt

21.05.2014 | Herten

Fachkräfte beraten sich bei der 2. Hertener Netzwerkkonferenz

Familien möglichst früh unterstützen – das empfiehlt das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). In Herten gibt es bereits viele gute Angebote für Schwangere und Familien mit Kindern unter drei Jahren. Was bisher fehlte, war die Vernetzung. Darum kümmert sich das Hertener Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“. Die verantwortlichen Fachkräfte haben sich jetzt zur 2. Hertener Netzwerkkonferenz getroffen.

Insgesamt 45 Fachkräfte mit unterschiedlichen professionellen Aufträgen kamen hier zusammen. Es wurde beschlossen, bereits bestehende Netzwerke, wie den Runden Tisch „Aufsuchende Elternarbeit“, für die weitere Zusammenarbeit zu nutzen. Außerdem sollen Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen gegründet werden, beispielsweise für die Zusammenfassung und Darstellung von stadtteilbezogenen Angeboten. Eine solche Netzwerkkonferenz soll in Zukunft zweimal jährlich stattfinden. 

Das Hertener Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ wurde im November 2013 ins Leben gerufen. Diplom-Sozialpädagogin Dorthe Stanberger kümmert sich in ihrer Funktion als Koordinatorin um die Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche. Die Beteiligten setzen sich dafür ein, dass Eltern neben erzieherischen Hilfen auch präventive Unterstützungsangebote erhalten. „Wir haben in Herten 418 Kinder im Alter von null bis drei Jahren“, weiß Dorthe Stanberger. „Also 418 Gründe, warum es uns gibt.“

Hintergrund: Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“

Am 1. Januar 2012 wurde das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) verabschiedet. Zum Kernbereich des BKiSchG zählen die Prävention zum Schutz von Kindern und hierbei besonders die Systeme „Frühe Hilfen“ und „Verlässliche Netzwerke“.

Der Bund gewährt im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012-2015) zweckgebundene Finanzmittel. Die Höhe der Fördermittel für eine Kommune richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Null- bis Dreijährigen im SGB II-Leistungsbezug (Durchschnitt aus dem Jahr 2010). In Herten sind das insgesamt 418 Kinder. Die Stadt Herten hat auf die Gesetzesänderungen und -neuerungen reagiert und mit Hilfe der Bundesfördermittel die Koordinierungsstelle „Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz“ eingerichtet.

Hertener Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ – Die Beteiligten

Folgende Fachkräfte, Einrichtungen und Institutionen sind bisher im Hertener Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ vertreten:
Kindertageseinrichtungen/Familienzentren, Kindertagespflege, Erziehungsberatungsstelle, Frauen- und Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle(n), Drogenberatungsstelle, Familienunterstützender Dienst (FuD), aufsuchende Elternarbeit, Frauenhaus, Haus der Kulturen, Frühförderung/Heilpädagogik, Sprachförderung, Gesundheitsamt, niedergelassene Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Hebammen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst, Jugendhilfeplanung, Jugendförderung, Jobcenter, Sozialamt, Ordnungsamt, Familienbildungsstätte, Träger der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe, Polizei.

Ansprechpartnerin für das Hertener Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ ist Dorthe Stanberger, Tel.: (0 23 66) 303 442, E-Mail: d.stanberger@herten.de.

Pressekontakt: Pressestelle, Jana Hubrig (Volontärin), Tel: 0 23 66 / 303 393, Mail: j.hubrig@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten



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