Kreis Unna. (PK) Der Verbandskasten gehört zur Pflichtausstattung von Fahrzeugen aller Art. Was genau darin sein muss, regelt die DIN 13164 – und die wurde in diesem Jahr geändert. Darauf weist Amtsapothekerin Birgit Habbes anlässlich der bevorstehenden Urlaubszeit hin.
Mit der Aktualisierung wurde der Inhalt der Verbandskästen an die neuesten notfallmedizinischen Erkenntnisse anpasst. Erstmals zur Ausstattung gehören zum Beispiel ein 14-teiliges Pflasterset (gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände) sowie zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher. „Ein Verbandpäckchen in Kindergröße wurde ebenfalls neu in die verbindliche Bestandteilliste des Verbandkastens aufgenommen“, betont Amtsapothekerin Birgit Habbes.
Parallel zur Norm für Kfz-Verbandskästen wurde auch die Norm für das Erste-Hilfe-Material für Motorräder aktualisiert. „Jeder Auto- und Motorradfahrer sollte seinen Verbandkasten prüfen und den Inhalt vervollständigen bzw. austauschen, denn verschiedene Bestandteile wie etwa Kompressen haben ein Verfallsdatum und müssen deshalb regelmäßig ausgetauscht werden“, informiert die Amtsapothekerin.
Bildzeile: Birgit Habbes. Foto: C. Rauert – Kreis Unna