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Jahresbilanz 2013


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04. August 2014

Jahresbilanz 2013

Namensänderungen in 56 Fällen

Kreis Unna. (PK) Wie heißen Sie bitte? Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Bürger beim Kreis eine Namensänderung beantragen. Das können zum Beispiel erhebliche Schwierigkeiten bei Aussprache und Schreibweise des Namens sein.

 

Im vergangenen Jahr sind 56 Anträge (2012: 58) auf öffentlich-rechtliche Namensänderung von der Kreisverwaltung genehmigt worden, davon ergingen in 39 Fällen Namensänderungsbescheide (2012: 37), Vornamensänderungen erfolgten für 17 Personen (2012: 21).

 

Wem sein alter Name nur nicht mehr gefällt, hat allerdings keine Aussicht auf eine Namensänderung. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Insbesondere bei schwieriger Schreibweise und Aussprache, anstößig oder lächerlich klingenden sowie sehr langen und umständlichen Namen ist dies der Fall. Die Zahl der Anträge eingebürgerter Personen, die aus Migrationsgründen einen deutschen oder internationalen Namen annehmen möchten, steigt.

 

Es gibt auch Anlässe zur Änderung des Familiennamens, die im Interesse eines Kindes liegen können. Davon betroffen sein können Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen, wenn der oder die Sorgeberechtigte den Geburtsnamen wieder annimmt. Beteiligte an diesen Verfahren sind immer beide Elternteile.

 

Die Gebühren betragen für eine Namensänderung 1.000 Euro - bei minderjährigen Kindern 375 Euro - und bei der Änderung des Vornamens 250 Euro. Eine Gebührenermäßigung erfolgt bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Namensänderung und kann auch Personen in besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt werden. Die Namensänderung eines Pflegekindes ist kostenlos.

 

 

Tabelle: Namensänderungen nach Kommunen




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Birgit Kalle | Fon 02303 27-1113 | birgit.kalle@kreis-unna.de
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Tabelle Namensänderungen nach Kommunen 2013


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