Im Zweifelsfall entscheide ich

13.08.2014 - Dortmund

Vortrag im Knappschaftskrankenhaus über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein selbstbestimmtes Leben bis zum Schluss erfordert rechtzeitige Vorbeugung. Ein Vortragsabend im Rahmen der Reihe Gesundheitsforum im Knappschaftskrankenhaus Dortmund am Mittwoch, 27. August, ab 18 Uhr, widmet sich dem Thema "Im Zweifelsfall entscheide ich - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co."

Soll das eigene Leben auch im dauerhaften Wachkoma durch künstliche Ernährung und Apparatemedizin verlängert werden? Eine Patientenverfügung, vielleicht noch kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht, kann für diesen Fall Festsetzungen treffen. Das Patientenverfügungsgesetz stellt sicher, dass der so erklärte eigene Wille bindend ist für Ärzte und Pfleger, auch wenn man selbst sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr äußern kann.

Matthias Mißfeldt ist Seelsorger und Ethikbeauftragter im Klinikum Westfalen und hat dort den Aufbau von Ethikkommissionen mit begleitet. Er referiert an diesem Tag und stellt sich Fragen. Den Wunsch des Patienten zu respektieren ist heute Pflicht für Krankenhäuser. Ethikbeauftragte und Ethikgremien unterstützen im Zweifelsfall den Arzt, wenn es um die Gratwanderung zwischen Autonomie des Patienten und Fürsorgepflicht des Mediziners geht.

Welche medizinischen Behandlungen in welcher Situation gewünscht sind, dass kann der Patient selbst im Vorhinein festlegen. Was dabei zu beachten ist, wie die Beachtung des eigenen Willens auch für unerwartete Situationen gewährleistet werden kann und welche Beratung dazu möglich und vielleicht auch nötig ist, all das wird an diesem Abend Thema sein.

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Matthias Mißfeldt


Herausgeber: KLINIKUM WESTFALEN GmbH
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Am Knappschaftskrankenhaus 1
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