Im Zweifelsfall entscheide ich

28.08.2014 -

Sicherung des eigenen Willen vor dem nahenden Tod bleibt ein zentrales Thema

Wer entscheidet für und über mich im Fall einer schweren Erkrankung? Diese Frage brennt vielen Dortmundern auf der Seele. 178 Besucher folgten der Einladung des Knappschaftskrankenhauses Dortmund zu einem Informationsabend über "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co.".

Krankenhausseelsorger Matthias Mißfeldt erläuterte, was aktuell Krankenhäuser tun und auch tun müssen, um den Patientenwillen zu beachten. Ohne Einwilligung könne eine Behandlung nicht begonnen und fortgesetzt werden, betonte er. Am besten lasse ich der eigene Wille sichern durch drei Instrumente, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht. Mit diesem Dreiklang sichere man sich ab. Die Betreuungsvollmacht verpflichte auch ein Vormundschaftsgesetz. Bindungskraft für Ärzte und Krankenhaus sei dann gesetzlich festgeschrieben. Im Klinikum Westfalen werde bei jeder Aufnahme gefragt, ob solche Papiere vorliegen.

Viele Fragen hatten die Besucher des Informationsabends. Matthias Mißfeldt versuchte, sie alle zu beantworten. Wichtig aber sei, sich selbst im Gespräch mit Angehörigen, Vertrauenspersonen und vielleicht auch einem Arzt des Vertrauens eine Verfügung zu erarbeiten. Matthias Mißfeld: "Es fällt vielen Familien schwer, diesen Weg zu gehen, weil man sich dabei mit dem eigenen Tod oder vielleicht dem des Partners auseinandersetzen muss."

Das Klinikum Westfalen wiederholt die Veranstaltung am 1. Oktober ab 18.30 Uhr im PueD Eving, Deutsche Straße 7.  

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Patientenverfügung


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