Normenkontrollantrag gegen Baugebiet Burloer Straße West eingereicht

29.08.2014 | Südlohn | Oeding

Ein Oedinger Bürger hat bei dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) einen Normenkontrollantrag gegen die Gemeinde Südlohn eingereicht mit dem Ziel, den Bebauungsplan Nr. 45 (Burloer Straße West II) für unwirksam erklären zu lassen.

Für die Verwaltung ist das Einreichen des Normenkontrollantrages sachlich derzeit nicht nachvollziehbar. Der Antragsteller hatte im Bauleitplanverfahren eine Anregung vorgebracht. Diese Anregung wurde betreffend den Bebauungsplan Burloer Straße West berücksichtigt. Die weitere Begründung des Antrages bleibt abzuwarten. Die Gemeinde wird unter Einschaltung des bisher bereits am kompletten Planungsverfahren Burlo-West beteiligten Fachanwaltes die Antragsunterlagen prüfen und sich entsprechend beim OVG vertreten lassen.

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Bebauungsplan Burlo West


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