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Inklusion im Unterricht


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08. September 2014

Inklusion im Unterricht

Bedarf an Schulbegleitern steigt

Kreis Unna. (PK) Integrativer Unterricht in einem inklusiven Schulsystem – das ist erklärtes Ziel im Kreis Unna. Um am Unterricht teilnehmen zu können, benötigen viele Kinder mit Behinderung Schulbegleiter. Das Interesse steigt – und damit auch die Kosten.

 

Sozialdezernent Rüdiger Sparbrod erinnerte im Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung unter Vorsitz von Angelika Chur (SPD) an den Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 30.10.2012. Danach soll ein Konzept darstellen, wie qualitativ gute Schulbegleitung zu einem Standardangebot an allen Schulen im Kreis Unna gemacht werden kann. Ein aktuell vorgelegter Bericht zur Schulbegleitung gilt als erste Bestandsaufnahme und dokumentiert unter anderem ein sprunghaftes Ansteigen der Schulbegleiter: Wurden 2012 für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung noch 138 Kräfte eingesetzt, waren es ein Jahr später schon 196.

 

Die Steigerung bei den zumeist speziell für die Bedürfnisse von Kindern mit seelischer Behinderung ausgebildeten Schulbegleitern ist sogar noch deutlicher: Hier gab es im Jahr 2013 bereits 154 Schulbegleiter (2012: 91).

 

Schulbegleiter (früher „Integrationshelfer“) sind keine Lehrkräfte. Sie begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderung vielmehr im Unterricht und unterstützen sie wo nötig. Sie helfen Schülern beispielsweise beim An- und Ausziehen, unterstützen sie in den Pausen oder stehen zur Seite, wenn es um den Schwimmunterricht geht, den ein Kind im Becken nicht allein absolvieren soll. Gefragt sind sie auch, ihren Schützlingen Lernaufträge zu verdeutlichen oder sie in ihrer Konzentrationsfähigkeit zu fördern.

 

Seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention 2008 und der gesetzlichen Verankerung des inklusiven Schulsystems auf Landesebene im Jahr 2013 wächst der Bedarf an Schulbegleitern.

 

Für die Sozialhilfeträger, die die Leistungen für Schüler mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung gewähren, sind die Kosten für die Schulbegleiter innerhalb eines Jahres von rund 1,70 Millionen (2012) auf 2,17 Millionen Euro (2013) gestiegen.

 

Die Jugendhilfeträger, die für Schüler mit einer reinen seelischen Behinderung zuständig sind, verzeichnen eine Kostensteigerung um etwa 1 Million Euro von rund 1,37 Millionen (2012) auf 2,37 Millionen Euro (2013). Dieser deutliche Anstieg hängt damit zusammen, dass hier fast ausschließlich Fachkräfte eingesetzt werden, die höhere Vergütungssätze bekommen.

 

Dezernent Rüdiger Sparbrod wies im Ausschuss darauf hin, dass derzeit über einen Schulbegleiterpool auch an Regelschulen diskutiert werde und zusammen mit den Jugendhilfeträgern Modellschulen gesucht werden. Dazu ermutigten auch die bereits an kreiseigenen Förderschulen gemachten guten Erfahrungen.

 

 

 

Anlage: Tabelle zur  Fall- und Kostenentwicklung der Schulbegleitung

 

Hinweis an die Medien: Weitergehende Informationen finden Sie im Kreistaginformationssystem SessionNet in Unterlagen zum Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Birgit Kalle, Fon 02303 27-1113, E-Mail birgit.kalle@kreis-unna.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Tabelle Schulbegleitung

Fall- und Kostenentwicklung der Schulbegleitung 2012 / 2013
Tabelle Schulbegleitung


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