Eigenen Willen rechtzeitig sichern

06.10.2014 -

Informationsveranstaltung im PueD Eving

Soll das eigene Leben auch im dauerhaften Wachkoma durch künstliche Ernährung und Apparatemedizin verlängert werden? Fragen zur Selbstbestimmung am Lebensende beschäftigen viele Dortmunder. Das zeigte eine Informationsveranstaltung des Klinikums Westfalen und des PueD Eving.

 

Ein konsequenter Weg, Selbstbestimmung auch für den Fall eines Unfalles oder einer schweren Krankheit zu sichern bestehe aus dem Dreiklang einer Patientenverfüguntg, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsvollmacht, betonte Matthias Mißfeldt. Der ev. Seelsorger im Knappschaftskrankenhaus hat dort zugleich neue Strukturen zu Ethikfragen mit aufgebaut. Dem Arzt wie dem Patienten oder seinem Bevollmächtigten steht dort bei Bedarf ein Ethikkonsil zur Seite, das in Zweifelsfragen eine Lösung sucht.

 

In der Klinik am Park in Lünen ist Miriam Szwelancyk neben ihrer pflegerischen Arbeit als Ethikbeauftragte tätig. "Jeder Patient wird hier bei der Aufnahme gefragt, ob er eine Patientenverfügung unterschrieben hat", schilderte sie. Wenn es die nicht gibt, der Patient aber Regelungen treffen will, dann werde ihm dafür Unterstützung angeboten.  

 

Rechtlich sei heute eindeutig geregelt, so Mißfeldt, dass eine Patientenverfügung beachtet werden muss. Der Weg dort hin aber sei für viele Familien nicht leicht, weil es schwer fällt sich mit dem eigenen Tod oder dem eines nahen Angehörigen zu beschäftigen. Deshalb sei meist eine Vorbereitung über mehrere Wochen nötig, um eine entsprechende Regelung zu treffen. Unterstützung biete in vielen Fällen der Hausarzt, für Patienten in Krankenhäusern auch der dortige Sozialdienst.

 

Eine Patientenverfügung biete dann später im Pflegefall oft eine ganz wesentliche Erleichterung für alle Beteiligten, betonte Joachim Jürgens Geschäftsführer der Bahrenberg-Gruppe, die mehrere Pflegebüros betreibt. Auch für die Pflegedienste sei es sehr hilfreich, wenn schon frühzeitig Regelungen für den Fall des Falles getroffen werden.

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Patientenverfügung


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