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Alkohol-Testkäufe: Vier von 14 Kassierern fallen durch


Hochprozentiges wurde in allen Fällen trotz Ausweisvorlage an Minderjährige verkauft
14. November 2014

In einer gemeinsamen Aktion haben der Landkreis Leer und die Polizeiinspektion Leer/Emden Alkohol-Testkäufe in der Stadt Leer durchgeführt. Bei vier von 14 getesteten Lebensmittelmärkten und Tankstellen wurde Alkohol trotz Alterskontrolle an den minderjährigen Testkäufer abgegeben.

„Das ist eine Abgabequote von knapp 30 Prozent“, so Karin Frieling, Jugendbeauftragte des Landkreises Leer, sichtlich enttäuscht. Und Angela Neerhut, Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Leer/Emden, ergänzt: „In allen vier Fällen wurde der Alkohol trotz Vorlage des Ausweises abgegeben, eine Problematik, die wir bereits kennen.“
Mit diesem Ergebnis konnte die bei Testkäufen im Frühjahr erreichte niedrigste Quote von sechs Prozent leider nicht bestätigt werden. Die durchschnittliche Abgabequote der letzten fünf Jahre liegt bei 37 Prozent.

Aufgesucht wurden vom Testkäuferteam, das von zwei Schülern eines Leeraner Gymnasiums zur Vorbereitung einer Facharbeit begleitet wurde, elf Lebensmittel- und Getränkemärkte und drei Tankstellen. Eine der vier unerlaubten Abgaben an den 16-jährigen Testkäufer fand in einer Tankstelle statt. In keinem der getesteten Betriebe konnte die Abgabe trotz Ausweisvorlage mit einem hohen Kundenaufkommen begründet werden: „Es gab keine langen Schlangen an den Kassen, so dass die Rechenfehler nicht stressbedingt sein konnten“, so Frieling.

Nach jedem Testkauf werden die Verantwortlichen an den Kassen noch einmal angesprochen, um sie auf die Aktion hinzuweisen. Wurde kein Alkohol unerlaubt abgegeben, werden sie gelobt und bekommen ein entsprechendes Schreiben ausgehändigt.

Das für die Abgabe verantwortliche Kassenpersonal muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. In Kürze werden weitere Testkäufe stattfinden.

 

   

Hintergrund / Infos
Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel sind an klare gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Dennoch fällt vielen Kräften die Berechnung des Alters an der Kasse schwer.

 

Mit Hilfe der Alterskontrollscheibe können Mitarbeiter in Tankstellen, Handel oder in der Gastronomie mit nur einem kurzen Blick feststellen, ob der Kunde die entsprechende Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Bier, Wein und Sekt beziehungsweise 18 Jahren für den Verkauf von Spirituosen erreicht hat.

Die Alterskontrollscheibe zeigt tagesaktuell das Geburtsdatum an, das mindestens auf dem Personalausweis stehen muss. Dazu muss der Mitarbeiter nur einmal täglich den aktuellen Tag einstellen und danach nie wieder rechnen. Wo bislang das Alter im Kopf ausgerechnet werden musste, kann ab sofort mit der Alterskontrollscheibe viel Zeit gespart werden: Besonders in Stoßzeiten fehlt den Mitarbeitern an der Kasse oft die nötige Ruhe, beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken das Alter auszurechnen und zu überprüfen. In Stresssituationen steigt das Risiko, dass man sich verrechnet.

 

Neben modernen Kassensystemen mit Warnsignal unterstützt und entlastet auch die Altersdrehscheibe die Mitarbeiter bei der Kontrolle des Alters und verringert damit das Risiko, dass trotz Ausweiskontrolle das Jugendschutzgesetz nicht konsequent eingehalten wird.

Die Alterskontrollscheibe kann von interessierten Unternehmen aus dem Landkreis Leer per E-Mail bei karin.frieling@lkleer.de angefordert werden.


 

 

 

 

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Alterskontrollschreiben

Alterskontrollschreiben, die die Jugendbeauftragte des Landkreises Leer an Supermärkte, Tankstellen und Kioske verteilt.
Informationen zum Medium

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D-26789 Leer


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