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Presseinformation

16. Dezember 2014
Kreis fördert ab 2015 Kleindenkmäler privater Eigentümer
Anträge bis zum 31. März 2015 einreichen

Kreis Steinfurt. Bei der Radtour durch die münsterländische Parklandschaft fallen sie häufig am Wegesrand auf: Wegekreuze, Bildstöcke, kleinere Kapellen, Grenzsteine oder auch Brunnen. Kulturhistorische Kleindenkmäler und landschaftsprägende Kulturmonumente wie diese sind allerdings oft in einem schlechten baulichen Zustand. Zu schade ist ihr Zerfall. Um diese Zeitzeugen des kulturellen Erbes zu erhalten und als bedeutende Zeugnisse der kulturhistorischen Entwicklung zu schützen, unterstützt der Kreis Steinfurt Privateigentümer finanziell bei der Restauration. Privateigentümer können für das Jahr 2015 bis zum 31. März einen Antrag auf Förderung beim Kreis Steinfurt stellen.

Der Kreisausschuss hat das Förderprogramm am 30. September beschlossen. Dem Beschluss entsprechend werden bis zum 31. Dezember 2018 jährlich insgesamt 10.000 Euro an Privateigentümer ausgezahlt. Vorausgesetzt ihr Antrag wird bewilligt. Der Kreis zahlt 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 2.000 Euro. Gefördert werden Objekte, die öffentlich zugänglich sind und unter Denkmalschutz stehen. Die Privateigentümer müssen drei Vergleichsangebote fachlich anerkannter Restauratoren oder Handwerksbetriebe mit dem Antrag einreichen. Außerdem muss die Restauration in dem Jahr abgeschlossen sein, in dem der Kreis das Geld an den Eigentümer zahlt.

Bei mehr als 400 Bildstöcken, Wegekreuzen und kleineren Kapellen im Kreis Steinfurt, von denen 285 unter Denkmalschutz stehen und bei 48 förmlich unter Schutz gestellten bzw. fünf in der Kulturgutliste erfassten Grenzsteinen, ist es nicht möglich, flächendeckend Objekte zu bezuschussen. Deshalb werden die eingehenden Anträge gesammelt und nach Priorität gefördert.

Der Antrag kann im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/kleindenkmale heruntergeladen sowie beim Umwelt- und Planungsamt, Stephan Kemper, Telefon 02551/692798, oder bei der Oberen Denkmalbehörde, Brigitte Helmes-Reuter, Telefon 02551/692636, angefordert werden.

Ein Flyer mit Einzelheiten zum Förderprogramm liegt unter anderem in allen Rathäusern der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt sowie im Kreishaus aus.




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Kreis fördert ab 2015 Kleindenkmäler privater Eigentümer



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de