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Presseinformation

08. Januar 2015
Ab sofort möglich: Fahrzeuge via Internet abmelden
Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt bietet neuen Service

Kreis Steinfurt. Seit Jahresbeginn bietet die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt einen neuen Service für die Bürgerinnen und Bürger: Ab sofort besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug abzumelden, ohne die Zulassungsstelle besuchen zu müssen. Stattdessen lässt sich die sogenannte Außerbetriebsetzung in einem Online-Verfahren erledigen.

Voraussetzungen dafür sind, dass die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern nach dem 1. Januar 2015 zugeteilt worden und somit mit einem Code versehen sind. Der Fahrzeugschein trägt auf seiner Rückseite ebenfalls einen Code.

Wer eine Online-Abmeldung durchführen will, muss sich mit dem neuen Personalausweis und dem dazu passenden Lesegerät elektronisch identifizieren können. Die Online-Ausweisfunktion muss hierfür natürlich aktiviert sein. Das Zahlverfahren funktioniert online per Kreditkarte (VISA/MasterCard) oder Giropay.

Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in der Kfz-Zulassungsbehörde und in den Bürgerämtern möglich.

Und so funktioniert die „Außerbetriebsetzung“ eines Fahrzeuges via Internet: Grün umrandete Abdeckung auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I abziehen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar), Abdeckung der Siegelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar), Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen, Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des/der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals, Identifizierung mit dem neuen Personalausweis auf der zentralen Webseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (www.Fahrzeugzulassung-Deutschland.de), Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System, ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.

Am nächsten Werktag prüft die Kfz-Zulassungsbehörde den Antrag und gibt die Außerbetriebsetzung schriftlich oder per de-mail bekannt. Erst dann gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt. Versicherung und Zoll (Kfz-Steuerverwaltung) werden zeitgleich auf dem elektronischen Weg informiert.

Fragen zu dem neuen Verfahren – die erste Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung - beantwortet die Kfz-Zulassungsstelle auch per E-Mail unter kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de.





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Siegelplaketten



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de