06. Februar 2015

Hochwasserschutz: Tönisberg im Fokus

Der Kanal Fossa Eugeniana streift den Kempener Norden

Kreis Viersen

In Nordrhein-Westfalen führen die Behörden seit vielen Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge durch. Hierzu gehören z. B. die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und  der Schutz dieser Gebiete. Ein Überschwemmungsgebiet ist das Gebiet, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überflutet wird. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat für die Gewässer Fossa Eugeniana und Nebengewässer diese Überflutungsbereiche ermitteln lassen. Fossa Eugeniana ist der im 17. Jahrhundert angelegte ca. 50 Kilometer lange und 4,30 Meter breite Kanal zwischen Maas und Rhein,  der noch in Teilen erhalten ist. Im Bereich Hülser Bruch ist das Feuchtgebiet als Niepkuhlen bzw. Niepkanal bekannt. Die Bezirksregierung hat bei der Analyse dieses Kanals festgestellt, dass im Bereich der Stadt Kempen, Ortsteil Tönisberg, kleine Bereiche betroffen, sprich hochwasserrelevant sind.

Für dieses Überschwemmungsgebiet ist nun eine sogenannte Überschwemmungsgebietsverordnung erlassen worden. Diese Verordnung soll für den Schutz des Gebietes sorgen. So dürfen in den ausgewiesenen Bereichen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden oder Baumaßnahmen stattfinden. Desweiteren sind Maßnahmen verboten, die den Wasserabfluss beeinträchtigen. Die Überschwemmungsgebietsverordnung, dazugehörige Karten und ein Bericht sind online auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/FossaEugeniana.html dargestellt. Interessierte können die Unterlagen auch beim Kreis Viersen einsehen. Ansprechpartner sind im Kreishaus am Rathausmarkt 3 in Viersen Andreas Pook (Tel. 02162/391266) und Thomas Schmitz (Tel. 02162/391278).
www.kreis-viersen.de/hochwasserschutz


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Tönisberg

Der Niepkanal im Kempener Norden fließt durchs Tönisberger Gewerbegebiet "Am Vaetsbruch" einen Steinwurf von Fabrikbebauung. Foto: Axel Küppers / Abdruck honorarfrei

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