05. Februar 2015

Karneval ohne Alkohol

Jugendamt Kreis Viersen weist auf Jugendschutzbestimmungen hin

Kreis Viersen

Altweibertreffen und Karnevalsumzüge stehen bevor: Jung und Alt feiern gemeinsam den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. „Bei allem Spaß an der Freud‘ dürfen die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes nicht außer Acht gelassen werden“, betont Lothar Thorissen, Leiter des Amtes für Schulen, Jugend und Familie im Kreis Viersen. Dazu gehört vor allem ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und Zigaretten. Es gilt: kein Alkohol und Tabak für Kinder, kein Schnaps und Tabak für Jugendliche.

An allen Tagen werden Jugendamtsmitarbeiter des Kreises bei Karnevals-Veranstaltungen vor Ort sein. Als Ansprechpartner stehen sie Jugendlichen und Erwachsenen beratend zur Seite. „Greifen wir alkoholisierte Kinder auf, schalten wir die Eltern ein“, sagt Lothar Thorissen.

Eltern, Karnevalisten und Gewerbetreibende können dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Alkoholkonsum und schädlichen Folgen zu bewahren. „Eltern sollten darauf achten, wohin ihre Kinder gehen, mit wem sie sich treffen und welche Getränke sie mitnehmen“, rät das Jugendamt. Der Kreis bittet Gewerbetreibende und Veranstalter, dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

Ansprechpartner zum Thema „Jugendschutz im Karneval“ ist Andre Reitzer, Telefon 02162/391868, E-Mail andre.reitzer@kreis-viersen.de

Jugendschutz-Gesetz
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Alkoholische Getränke, die Branntwein enthalten, dürfen nicht an Minderjährige unter 18 Jahre abgegeben werden. Bei anderen alkoholischen Getränken wie Bier, Wein und Sekt ist die Abgabe und der Verzehr ab 16 Jahre erlaubt. Jugendliche ab 16 Jahre dürfen bis 24 Uhr auf Partys und Tanzabende. An Personen unter 18 Jahre dürfen weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

www.kreis-viersen.de/jugendamt


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Jeck

Ein Jeck feiert Karneval. Auch bei all der guten Laune sollten die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.