(pen) Das Kommunale Integrationszentrum und die Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises haben mit einer Veranstaltung über das Thema doppelte Staatsangehörigkeit informiert. Eingeladen waren Migrantenselbstorganisationen, Integrationsräte sowie städtische Mitarbeiter. Im Blickpunkt stand eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Ende letzten Jahres in Kraft getreten war.
Kern der Gesetzesänderung: Für in Deutschland ab dem 01.01.2000 geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sowie für die Kinder der Geburtsjahrgänge 1990 bis 1999, die auf Grund einer speziellen Altfallregelung eingebürgert worden sind (Antrag konnte nur bis zum 31.12.2000 gestellt werden), wurde die so genannte Optionspflicht abgeschafft. Statt sich bis zum vollendeten 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, sieht das neue Gesetz vor, dass auch Mehrstaatigkeit akzeptiert werden kann. Dies gilt für diejenigen, die sich bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben oder die sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben oder die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Unabhängig hiervon entfällt die Optionspflicht auch für die Betroffenen, die neben der deutschen nur die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen.
Die neue Rechtslage hatte zu einem deutlichen Plus bei den Anfragen im Kommunalen Integrationszentrum und bei der Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises geführt. Vielen Interessierten war nicht klar, welche Personen von der Neuregelegung profitieren könnten. Mit der Weitergabe der Informationen an zahlreiche Multiplikatoren wollte die Kreisverwaltung diese Wissenslücke schließen.