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30. März 2015
Beschränkungen an den stillen Feiertagen

Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass auf Grund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Donnerstag, 2. April (Gründonnerstag), ab 5 Uhr bis Sonnabend, 4. April, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.

Darüber hinaus sind am Karfreitag, 3. April, zusätzlich verboten:

• in Räumen mit Schankbetrieben: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (z. B. Musikdarbietungen, Preisskate und –kegeln etc.);

• öffentliche sportliche Veranstaltungen;

• alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.






Stadt Braunschweig - Pressestelle - Platz der Deutschen Einheit 1 - 38100 Braunschweig
Pressesprecher: Adrian Foitzik, Rainer Keunecke
Telefon (0531) 4 70-2217, -3773; Telefax: (0531) 470-2994
Internet: http://www.braunschweig.de - Email: pressestelle@braunschweig.de

Weitere Informationen unter:
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