(pen) Mit Erstaunen hat die Kreisverwaltung die über die Medien verbreitete Überraschung und Verärgerung der Stadt Schwelm über eine angeblich sehr kurzfristig geforderte Nachzahlung in Höhe von 100.000 Euro zugunsten des Kreises zur Kenntnis genommen. In Rechnung gestellt hat der Kreis der Stadt Ausgaben im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft von Hartz IV Empfängern. Nach Angaben aus dem Kreishaus beläuft sich die Höhe der Nachforderung zudem auf 64.000 Euro.
In einer Schreiben an Ralf Schweinsberg macht Kreiskämmerer Daniel Wieneke deutlich: „Bereits im November letzten Jahres hatten wir schriftlich darauf hingewiesen, dass sich die Abschlagszahlungen im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft in 2015 aufgrund von höheren Aufwendungen erhöhen werden und zudem mit einer Nachforderung für 2014 zu rechnen ist.“
Darüber hinaus verweist Wieneke auf ein Treffen der Kämmerer Anfang März. „Auch hier wurde seitens des Kreises klar und deutlich gesagt, dass die Kosten der Unterkunft in 2014 deutlich gestiegen sind.“ Die Stadtverwaltung sei somit frühzeitig über eine drohende Nachzahlung informiert gewesen.
Zum generellen Verfahren merkt Wieneke an: „Der Versand der genauen Abrechnungen für die Kosten der Unterkunft erfolgt seit Jahren zum jetzt von der Stadt kritisierten Zeitpunkt und ist damit ein bekanntes Verfahren. Das Versanddatum steht im engen Zusammenhang mit dem Jahresabschluss des Kreishaushaltes."
Mit Blick auf die Höhe der geforderten Nachzahlung rechnet Wieneke vor: Die genannten 100.000 Euro sind unter dem Strich nur 64.000 Euro. Grund dafür sind 36.000 Euro, die die Stadt nach der jetzt vorliegenden Abrechnung im letzten Jahr bei den Abschlägen für Personalkosten zunächst zu wenig erhalten hatte.