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Presseinformation

07. Mai 2015
Europäische Wasserrahmenrichtlinie: WLV-Kreisverband Steinfurt, Kreis Steinfurt und Naturschutzstiftung ziehen an einem Strang
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des „Fließgewässerentwicklungsprogramms Kreis Steinfurt“ unterzeichnet

Kreis Steinfurt. Der WLV-Kreisverband Steinfurt, der Kreis Steinfurt und die Naturschutzstiftung des Kreises haben heute (7. Mai) eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die Umsetzung des „Fließgewässerentwicklungsprogramms Kreis Steinfurt“ (FEP) regelt.

Grundlage ist die Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die vorgibt, Gewässer zu schützen und zu erhalten und dort, wo sie naturfern durch Feld und Wald verlaufen, in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.

„Mit der Rahmenvereinbarung vollziehen wir den nächsten wichtigen Schritt zur Umsetzung der WRRL im Kreis Steinfurt“, so Landrat Thomas Kubendorff.

670 Kilometer sogenannter „berichtspflichtiger“ Gewässer müssen im Kreis Steinfurt bis zum Jahr 2027 renaturiert werden. Der überwiegende Teil der dazu notwendigen Flächen befindet sich in privatem Eigentum oder wird landwirtschaftlich genutzt. „Da haben wir eine Riesenaufgabe vor der Brust“, weiß Kubendorff. „Gut, dass es für die Umsetzung gleich mehrere Kümmerer gibt.“ Neben dem Kreis als untere Wasser- und Landschaftsbehörde seien auch die Städte und Gemeinden sowie die Wasser- und Bodenverbände aufgerufen, sich der Sache anzunehmen.

„Im Kreis Steinfurt haben wir von Anfang an einen in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Weg beschritten“, erinnert Kubendorff. Wie bei vielen anderen Projekten habe der Kreis gleich den Kontakt zur Landwirtschaft gesucht und eine enge Kooperation vereinbart.

„Diese Kooperation findet auch in der Rahmenvereinbarung ihren Ausdruck“, so Johann Prümers, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Steinfurt. „Die mit der Aufstellung der Maßnahmenfahrpläne begonnene Zusammenarbeit wollen wir auch bei der Umsetzung der Maßnahmen konsequent fortsetzen“, betont Prümers. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der WRRL und des FEP komme den Wasser- und Bodenverbänden zu. Sie sollen vorrangig Projektträger bei der Umsetzung sein, betont Prümers.

„Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird weitere landwirtschaftliche Fläche in Anspruch nehmen“, macht Franz-Georg Koers, Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, deutlich. „Uns ist es wichtig, die ökologische Optimierung der Gewässer gemeinsam mit den Landwirten jetzt verträglich zu gestalten und nicht später unter Zeitdruck. Darüber hinaus können wir jetzt Win-win-Situationen schaffen, in dem wir notwendige Kompensationsmaßnahmen an die Fließgewässer legen und so den Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche andernorts vermeiden“, erklärt Koers weiter.

„Dies war einer der Gründe, warum der Kreis, der WLV und die Naturschutzstiftung das FEP aufgestellt haben“, so Heiner Bücker, Leiter des Umwelt- und Planungsamtes des Kreises. Zur Umsetzung des FEP sollen im Wesentlichen mindestens fünf Meter breite Entwicklungsstreifen entlang der Gewässer angelegt werden, um ökologische und wasserwirtschaftliche Verbesserungen zu erzielen. „Wer Kompensationsmaßnahmen an einem Gewässer umsetzt, profitiert von Aufschlägen, so dass er am Ende weniger Kompensationsfläche benötigt“, erläutert Bücker weiter. Im Übrigen habe die Bezirksregierung Münster die grundsätzliche Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Umsetzung des FEP von bis zu 80 % bereits bejaht.

„Die Naturschutzstiftung stellt für das FEP rund eine Millionen € als 20prozentigen Anteil zur Verfügung. Damit können bereits in einem ersten Aufschlag vier Millionen € Fördergelder akquiriert werden“, so Franz Niederau, Baudezernent des Kreises und Vorsitzender des Stiftungskuratoriums. Die Stiftungsmittel sollen aus dem Verkauf von Ökopunkten refinanziert und in das Programm reinvestiert werden.

Auf alle Beteiligten kommen nun vielfältige Aufgaben wie Planung, Flächensicherung, Bauausführung, Entwicklung, Pflege, Unterhaltung und Zahlungsabwicklung zu. Dies alles müsse gemeinschaftlich geregelt werden. „Mit der Rahmenvereinbarung erhalten wir eine verlässliche Arbeitsgrundlage“, darin sind sich Werner Wenker, Leiter der unteren Wasserbehörde, Rainer Kappelhoff, Fachberater der Wasser- und Bodenverbände beim WLV, und Udo Schneiders, Geschäftsführer der Naturschutzstiftung einig. Sie sind erste Ansprechpartner bei Projekten und Maßnahmen für die jeweiligen Partner.




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Vereinbarung Fließgewässer



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de