Meldungsdatum: 29.05.2015

Kreis rät: BAföG-Leistungen frühzeitig beantragen

Schüler, die mit dem Schuljahr 2015/2016 ihre Ausbildung beginnen und dabei erstmalig einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen, sollten ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie eine vorläufige Schulbescheinigung der Ausbildungsstätte möglichst frühzeitig einreichen. „Wer dies macht, kann mit einem zeitnahen Bescheid rechnen“, heißt es aus dem Amt für Ausbildungsförderung des Ennepe-Ruhr-Kreises.

 

Hintergrund: Durch die im letzten Jahr erfolgten Neuerungen haben noch mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung. Für Anträge, die erst nach den Sommerferien im Kreishaus eingehen, muss daher mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Wichtig: Es können nur vorläufige Schulbescheinigungen anerkannt werden, die frühestens zwei Monate vor dem Beginn der Ausbildung oder des Schuljahres ausgestellt worden sind.

 

Für Folgeanträge gilt: Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, müssen diese zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vorliegen. Die dafür ebenfalls notwendige Schulbescheinigung kann nach den Sommerferien nachgereicht werden.

 

Schüler BAföG ist für Auszubildende interessant, weil es nach wie vor in voller Höhe als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt wird. Die Unterstützung muss damit nicht zurückgezahlt werden. Wenn die Ausbildung grundsätzlich förderungsfähig ist, hängt die Höhe des BAföG neben dem Einkommen und Vermögen des Auszubildenden unter anderem auch vom Einkommen der leiblichen Eltern ab. Während für Auszubildende das Einkommen und Vermögen im Bewilligungszeitraum zu berücksichtigen ist, liefern die Einkommensverhältnisse der Eltern in 2013 den Maßstab für die Berechnung. Sollte das derzeitige Elterneinkommen wesentlicher niedriger sein, besteht allerdings die Möglichkeit der Aktualisierung. Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

 

Nähere Informationen beispielsweise darüber, ob eine Ausbildungsstätte oder ein Ausbildungsgang im Sinne des BAföG als förderfähig anerkannt ist, erhalten Interessierte von den Mitarbeitern des Amtes für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises, Erreichbar sind sie montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 02336/93 2256, 93 2261und 93 2217. Informationen im Internet unter unter www.bafoeg.bmbf.de.