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Norden, 11. Juni 2015

Verkehrsversuch „Zweirichtungsverkehr“ in der Norder Innenstadt
Ab Freitag, den 12.06.2015

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2015 die Durchführung eines 6-monatigen Verkehrsversuches zur Erprobung der Machbarkeitsstudie (insbesondere in den Straßen Am Markt Nordseite und Am Markt Ostseite) beschlossen.

Im Rahmen des Verkehrsversuches ergeben sich für die Verkehrsteilnehmer insbesondere folgende geänderte/neue Situationen:

  • In den Straßen Am Markt (Nordseite) – Am Markt (Ostseite) – Uffenstraße – Heringstraße bis zum Anschluss an die Kreisverkehrsanlage Am Hafen erfolgt nunmehr ein durchgängiger Zweirichtungsverkehr.
  • Der Verkehr auf der Norddeicher Straße aus Fahrtrichtung Norddeich kommend darf in Höhe des Bürgerhauses links in die Straße Am Markt (Nordseite) abbiegen.
  • Auch dem Verkehr von der Kreisverkehrsanlage kommend wird in Höhe des Bürgerhauses das Rechtsabbiegen in die Straße Am Markt (Nordseite) ermöglicht.
  • Der Verkehr aus der Klosterstraße kann im Einmündungsbereich Am Markt sowohl rechts abbiegen (wie bisher) als auch weiter geradeaus fahren (in Richtung Marktplatz).
  • Im Bereich der Einmündung Am Markt (Nord- und Ostseite)/Klosterstraße wird eine abknickende Vorfahrt beschildert/markiert.
  • Der Verkehr auf der Straße Am Markt ist bevorrechtigt, während der Verkehr aus der Klosterstraße untergeordnet ist und ggf. warten muss.
  • Die bislang vorhandene Fußgänger-/Radfahrerfurt wird entfernt.
  • Der Verkehr aus der Großen Mühlenstraße kann in Höhe der „Barmer“/Gaststätte „Minna“ jetzt auch links in Richtung Marktplatz abbiegen.
  • Im Kreuzungsbereich Norddeicher Straße/Am Markt/Fräuleinshof darf der Kraftfahrzeugverkehr aus der Straße Am Markt (Nordseite) in Höhe des Bürgerhauses nur noch rechts in Richtung Norddeich abbiegen. Alle anderen Fahrtrichtungen sind unzulässig.
  • Aus der Straße Fräuleinshof kommend darf in Höhe der Allianz-Versicherung ebenfalls nur noch rechts in Richtung Kreisverkehrsanlage abgebogen werden.
  • Der Radfahrer wird in den Straßen Am Markt (Nordseite; von der Norddeicher Straße kommend) über Am Markt (Ostseite; in südliche Richtung) weiter über die Uffenstraße – Heringstraße bis zum Anschluss an die Kreisverkehrsanlage Am Hafen einseitig mit auf der Fahrbahn geführt. Hier wird ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für Radfahrer markiert.

Im Bereich der Straße Am Markt (Ostseite; in Höhe der Post) wird beidseitig ein entsprechender Schutzstreifen für Radfahrer markiert.

  • Der baulich angelegte Radweg in der Uffen- und Heringstraße darf nur noch in Fahrtrichtung rechts, d. h von Süden nach Norden, befahren werden.
  • In der Gegenrichtung muss der Schutzstreifen auf der Fahrbahn in Anspruch genommen werden.
  • In der Osterstraße (Mittelmarkt) in Höhe des Taxenstandes wird der Verkehr auf eine Fahrspur (die bisherige Linksabbiegerspur) geführt, von wo aus der Verkehrsteilnehmer dann in alle Richtungen fahren kann, d. h. auch das Rechtsabbiegen in Richtung WBZ wird ermöglicht.
  • Im Bereich der Einmündung Schulstraße/Brummelkamp/Am Zingel wird dem Verkehr aus Richtung Conerusschule kommend auch das Linksabbiegen in Richtung Klosterstraße ermöglicht.
  • Der Verkehr aus Richtung Klosterstraße kommend wird in dem betreffenden Einmündungsbereich insgesamt in den vorhandenen Bypass gelenkt. Von hier aus ist das Abbiegen dann sowohl nach links als auch nach rechts zulässig.

Des Weiteren ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die Fahrbahn wird in den Straßen Am Markt (Nordseite) – Am Markt (Ostseite) – Uffenstraße – Heringstraße bis zum Anschluss an die Kreisverkehrsanlage Am Hafen durch die Markierung des entstehenden Schutzstreifens für Radfahrer auf eine Breite von 4,50 – 5,00 m verschmälert. Die Mittelmarkierung wird entfernt.
  • Teilweise werden Haltlinien im Bereich von Signalanlagen zurück verlegt, um auch längeren Fahrzeugen das Abbiegen zu ermöglichen.
  • Die Signalisierung der Lichtsignalanlage Osterstraße/Am Markt (bei der Schwanenapotheke) wird aufgestockt, da der Verkehr aus Richtung Post in die Signalisierung mit eingebunden werden muss.
  • Eine Anpassung/Erweiterung der Beschilderung wird vorgenommen, um dem Verkehrsteilnehmer die entsprechenden Fahrtwege und Verkehrsregeln anzuzeigen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde der Stadt Norden, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.






Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:



Verkehrszeichenplan 1



Verkehrszeichenplan 2



Verkehrszeichenplan 3



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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