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Pressemitteilung vom
17. Juni 2015
Schmidt: „Kein kommunalfreundliches Urteil!“

Landkreis Kassel/Leipzig. „Das ist kein kommunalfreundliches Urteil“, bewertet Landrat Uwe Schmidt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erhöhung der Kreisumlage durch die hessische Kommunalaufsicht für den Kreishaushalt 2010. Bisher liegt zwar nur eine Pressemitteilung und noch nicht die Urteilsbegründung vor, „aber es scheint wohl so zu sein, dass sich die Leipziger Richter leider nicht mit der Fragestellung befasst haben, welche Aufgaben Landkreise wahrzunehmen haben und wie diese Aufgabenwahrnehmung finanziert wird“, so Schmidt weiter. Der Landkreis habe wie alle hessischen Landkreise in den letzten Jahren feststellen müssen, dass sich das Land immer mehr aus der Finanzierung der vom Land übertragenen Aufgaben zurückgezogen hat. Dies führte dazu, dass die kreisangehörigen Kommunen mit der von ihnen an den Kreis zu zahlenden Kreisumlage immer stärker Landesaufgaben finanzieren. Schmidt: „Dies hat mit einer fairen Lastenverteilung zwischen Kommunen, Landkreisen und Land nichts mehr zu tun“. Der Kreistag des Landkreises Kassel hatte mit den Beschlüssen zum Haushalt 2010 auf diesen Missstand aufmerksam machen wollen.

 

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „werden wir es dem Land Hessen nicht mehr durchgehen lassen werden, sich auf unsere Kosten zu konsolidieren“, kündigt der Kasseler Landrat an. Der Kreis werde daher die seit 2009 aufgelaufenen vom Land nicht übernommenen Kosten für die Asylbewerberbetreuung in Höhe von 14 Mio. Euro beim Hessischen Sozialministerium in Rechnung stellen. Schmidt: „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir dies bei den anderen vom Land übertragenen Aufgaben, die nicht durch Zuweisungen des Landes abgedeckt werden, genauso machen werden“.

 

Hintergrund:

Der Kreistag hatte bei der Beschlussfassung über den Haushalt 2010 entschieden, die von den kreisangehörigen Kommunen zu entrichtende Kreisumlage auf 55 Prozentpunkte festzusetzen. Dies hatte das Land Hessen vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel als Finanzaufsichtsbehörde über den Landkreis mit Hinweis auf das Haushaltsdefizit des Kreises nicht akzeptiert und den Kreistag aufgefordert die Umlage auf 58 Prozentpunkte festzusetzen. Dieser Vorgabe kam der Kreistag nicht nach – daraufhin legte das Regierungspräsidium im Wege der Ersatzvornahme selbst den Hebesatz für die Kreisumlage auf 58 Prozent fest. Gegen dieses Vorgehen klagte der Landkreis und erhielt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel im Februar 2012 Recht. Da das Land Hessen in die Berufung ging, beschäftigte sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Februar 2013 mit der Materie und wies die Klage des Landkreises ab. Außerdem ließ er keine Revision gegen dieses Urteil zu. Gegen dieses Urteil legte der Landkreis eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein, über die das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2014 entschieden hatte und die Revision zuließ.

Seit 2013 ist der Landkreis Kassel Schutzschirmkommune und damit den strengen Regularien des Schutzschirmgesetzes unterworfen. Dies bedeutet, dass der Haushalt nach einem vorgegebenen Fahrplan jahresbezogen ausgeglichen werden muss. Dies gelang erstmals bei der Beschlussfassung für den Haushalt 2015.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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