(pen) „Insgesamt ist in den Einrichtungen im Ennepe-Ruhr-Kreis eine gute Pflege- und Betreuungsqualität festzustellen. Im Verhältnis zu den Einrichtungszahlen und Platzzahlen sind gravierende Mängel eher die Ausnahme.“ Dieses Fazit zieht die Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, kurz WTG-Aufsicht, in ihrem Tätigkeitsbericht 2013/2014. Als Teil der Kreisverwaltung ist die Aufsicht für 44 Pflegeeinrichtungen, 24 Einrichtungen der Eingliederungshilfe und 5 solitäre Kurzzeitpflegen mit insgesamt 5.076 Plätzen zuständig.
2013 und 2014 führte die WTG-Aufsicht, ehemals Heimaufsicht, unangemeldet 135 routinemäßige und 4 anlassbezogene Kontrollen durch. Grundlage dafür ist der landesweit einheitliche Rahmenprüfkatalog. „Vereinzelt“, so Fachbereichsleiterin Astrid Hinterthür, „stellten die Mitarbeiter Pflege- und Betreuungsmängel fest.“ Als Beispiele nennt sie das nicht angemessene Umsetzen von Expertenstandards, fehlende Risikoeinschätzungen oder unzureichende soziale Betreuung. In diesen Fällen reagierte die Aufsicht mit intensiven Beratungen sowie zum Teil engmaschige Nachprüfungen. „Der Erfolg gibt uns Recht, in der Regel waren die Einrichtungen in der Lage, die aufgezeigten Mängel unverzüglich zu beseitigen.“
Ein Schritt weiter gingen allerdings die fünf Einrichtungen, die sich nach einer Beratung einem vorübergehenden freiwilligen Belegungsstopp auferlegten, weil durch die festgestellten Mängel eine angemessene Qualität der Betreuung der Bewohner nicht sichergestellt war.
In den Jahren 2013 und 2014 ging die WTG-Aufsicht insgesamt 55 Beschwerden nach. Hauptgründe waren wie in den Vorjahren die Pflege- und Betreuungsqualität sowie - mit steigender Tendenz - die personelle Besetzung. „Das Bearbeiten von Hinweisen auf mögliche Mängel insbesondere bei der Pflege und Betreuung der Bewohner der Einrichtungen hat bei uns eine sehr hohe Priorität. Jeder eingegangenen Beschwerde wird nachgegangen“, betont Bernd Biewald, zuständiger Leiter des Sachgebietes Heimaufsicht und Pflegemanagement.
Zu den Aufgaben der WTG-Aufsicht zählen neben Kontrollen auch das Beraten, die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und die Begleitung von Neu- und Umbaumaßnahmen. „Wir engagieren uns in einem entsprechenden Arbeitskreis im Regierungsbezirk Arnsberg und beteiligen uns in den bei den Amtsgerichten installierten Arbeitskreisen zur Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Betreuungseinrichtungen“, so Biewald. Erklärtes Ziel sei die Pflegequalität im Kreis in Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern zu halten, möglichst noch zu verbessern.
Die Kreisverwaltung weist auch auf das seit Oktober 2014 geltende neue Alten- und Pflegegesetz sowie auf die Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes hin. Es sieht vor, die ambulanten, quartiersbezogenen Pflege- und Betreuungsangebote weiter zu stärken. „Außerdem soll die Entwicklung von quartiersnahen, kleinräumigen Versorgungsangeboten als Alternative zu stationären Einrichtungen unterstützt und gefördert werden“, berichtet Hinterthür.
Weitere Auswirkung: Die Zuständigkeit der WTG-Aufsicht wurde erweitert. Der Schutzbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes umfasst neben den klassischen stationären Einrichtungen jetzt zusätzlich Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Kurzzeitpflege-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Hospize sowie Angebote des Servicewohnens und ambulante Dienste.
„Für die genannten unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsangebote gelten differenzierte Anforderungen. Neben der allgemeinen Anzeigepflicht für alle Wohn- und Betreuungsangebote, sind Umfang und Turnus der künftigen Prüfungen jeweils unterschiedlich, zudem sind die Prüfberichte zukünftig zu veröffentlichen“, so Biewald. Für die nächsten Jahre erwartet er aufgrund der erweiteten Zuständigkeit eine verstärkte Beratung insbesondere von Anbietern, Bewohnergruppen und Projektentwicklern. Zudem wird hinsichtlich notwendiger baulicher Anpassungen, die bis 2018 erfolgen müssen, Beratungsarbeit auf uns zukommen.“ Hintergrund: Stand heute müssen noch 4 von 10 der bestehenden Pflegeeinrichtungen im Ennepe-Ruhr-Kreis ihre Planungen vorlegen, wie sie die bis Juli 2018 zu erfüllenden baulichen Anforderungen erfüllen werden.