Pflegestärkungsgesetz sorgt für Beratungsbedarf

01.07.2015 | Herten

DemenzNetz Herten als Anlaufstelle für Patienten und Angehörige

Wenn das Kurzzeitgedächtnis plötzlich streikt, alltägliche Handgriffe zur Herausforderung werden und sich die Persönlichkeit grundlegend verändert, sind das meistens Anzeichen einer Demenzerkrankung. Etwa 8.500 Menschen sind im Vest davon betroffen, knapp 300.000 in ganz NRW. Mit dem „DemenzNetz Herten“ finden Patienten und ihre Angehörigen jetzt eine zentrale Anlaufstelle.

Die Zahl der Beratungsgespräche zu Pflege, Alter und Demenz steigt. Besonders die Nachfrage nach Entlastungsangeboten ist in den Beratungsstellen in Herten immer wieder Thema. Das BIP der Stadt Herten (Beratungs-und Infocenter Pflege) hat Fachleute der Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Pflegekassen und  Krankenhaussozialdienste  eingeladen, sich in einem Netzwerk, dem „DemenzNetz Herten“ gemeinsam diesen Anfragen zu stellen.

Mit dem am 01.01.2015 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz sind Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige ausgeweitet worden. Durch dieses neue Gesetz erhalten besonders Menschen mit der Pflegestufe 0, d. h. mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, wie eine Demenz oder eine geistige Fähigkeitsstörung genannt werden, mehr Leistungen. Ingrid Rüschenschmidt vom BIP Herten: „Es gibt seit Jahren wertvolle und kompetente Angebote in Herten. Im Sinne der ratsuchenden Menschen ist es gut, wenn wir alle voneinander wissen und kooperieren“. Daher trifft sich dieser Kreis seit 2011 regelmäßig, um gemeinsam an diesem Thema zu arbeiten.

Beim letzten Treffen wurden die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Pflegestärkungsgesetzes ausgetauscht. Einig waren sich die Fachleute darin, dass sich die finanziellen Möglichkeiten insgesamt und die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Leistungsansprüche verbessert haben, dass es aber nochmals komplizierter geworden ist, den Überblick zu behalten. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Betroffene alleine nicht mehr weiter wissen und sich hilfesuchend an die Beratungsstellen wenden.

„Höheres Pflegegeld und Kombinationsmöglichkeiten ermöglichen pflegenden Angehörigen Freiräume“, ist Regina Kaiser, Leiterin  des Sozialdienstes im Gertudis-Hospital Westerholt überzeugt. So können jetzt neben dem Pflegegeld auch Tages- und Nachpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege als auch höhere Zuschüsse zu Wohnumfeldverbesserung in Anspruch genommen werden. Innerhalb der Pflegesachleistung durch professionelle Pflegedienste gibt es die neue Kombinationsleistung, maximal 40 Prozent als niedrigschwelliges Betreuungsangebot zu nutzen. Kurzzeitpflege kann mit Verhinderungspflege aufgestockt werden und umgekehrt. Alle Leistungsbeträge wurden um 4 Prozent angehoben. „Die kurze Auflistung an angebotenen Leistungen zeigt ja, dass es einen großen Beratungsbedarf für uns gibt“, sagt Marion Henke von der Demenzberatung der AWO - „ denn jede Pflegesituation ist anders!“

Weitere Informationen zum DemenzNetz Herten: Ingrid Rüschenschmidt, Stadt  Herten, Beratungs- und Infocenter Pflege BIP, Telefon (0 23 66) 303-586, i.rueschenschmidt@herten.de

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Landero Flores (Pressesprecherin), Tel: (0 23 66) 303-357, Mail: n.landero@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten



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