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Meldung vom 10.07.2015
Grundwassernutzungsverbot in Herten-Langenbochum

Die Kreisverwaltung Recklinghausen hat für einen Teilbereich von Herten-Langenbochum ein Grundwassernutzungsverbot ausgesprochen. Der Grund: eine Verunreinigung des Grundwassers mit polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (Benzol, Toluol, Xylol). Die Belastung geht vom Gelände der ehemaligen Zeche und Kokerei Schlägel & Eisen aus.

Auf Grundlage von eigenen Hausbrunnenuntersuchungen und dem Grundwasseruntersuchungsprogramm der RAG Montan Immobilien GmbH kann die Kreisverwaltung ein Gebiet abgrenzen, in dem die Nutzung des Grundwassers vorsorglich untersagt werden muss. Wasser aus Leitungen wie dem Wasseranschluss im Haus ist hiervon nicht betroffen.

Das Grundwassernutzungsverbot wird als Allgemeinverfügung unter den amtlichen Mitteilungen in der Tagespresse veröffentlicht. Die Verfügung ist auch auf der Homepage des Krei-ses Recklinghausen (www. kreis-re.de) unter dem Suchbegriff „Grundwassernutzungsverbot“ abrufbar.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Andrea Tamfal, Telefon: 02361/535453, andrea.tamfal@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Lageplan
Allgemeinverfügung zum Grundwassernutzungsverbot Herten-Langenbochum

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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