Bundesmeldegesetz: Neue Regelungen für Vermieter und Mieter ab 1. November 2015

10.09.2015 | Herten

Wiedereinführung Wohnungsgeberbestätigung / Neue Frist zur An-, Ab- und Ummeldung

Die passende Wohnung ist gefunden, der Vertrag unterzeichnet – Bislang hatten Mieterinnen und Mieter eine Woche lang nach dem Einzug Zeit, sich beim Bürgerbüro ihrer Stadt anzumelden. Ab dem 1. November gibt es beim Meldegesetzt neue Regelungen: Für die An-, Ab- oder Ummeldung hat man nun zwei Wochen Zeit. Eine Abmeldung in der Meldebehörde ist allerdings weiterhin nur beim Wegzug ins Ausland oder ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich.

Neu ist auch die so genannte Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter unterschrieben und bei der Anmeldung oder Abmeldung ins Ausland vorgelegt werden muss. Es reicht nicht aus, seinen Mietvertrag mitzubringen. „Die Wohnungsgeberbestätigung gab es vor 13 Jahren schon einmal und wird nun durch den Bund wieder ins Leben gerufen“, erklärt Bärbel Ostfeld, Leiterin des Bürgerbüros. Mit dem Formular sollen Scheinmeldungen verhindert werden. Ab dem 1. November muss die Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung in der Meldebehörde unbedingt vorgelegt werden. Um es den Bürgerinnen und Bürgern etwas einfacher zu machen, steht auf der Internetseite des Bürgerbüros ein Formular zum Download bereit. Grundsätzlich muss aus der Bestätigung Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen hervorgehen.

„Dem Vermieter fällt zukünftig eine aktive Rolle zu, denn er muss seinem Mieter die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann“, erklärt Bärbel Ostfeld. Auch meldepflichtige Personen, die in ein Eigenheim ziehen müssen im Bürgerbüro bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abgeben.

Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ ist im Rathaus an der Eingangsinformation oder im Bürgerbüro erhältlich und steht als Download zur Verfügung (www.herten.de). Die neuen Regelungen sind im § 19 Bundesmeldegesetz geregelt.

Pressekontakt: Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.lappe@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten, www.youtube.com/pressestelleherten



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