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Pressemitteilung vom
14. September 2015
Suedlink: „Hamelner Erklärung“-Landkreise reichen Gesetzentwurf ein!

Die Landkreise der „Hamelner Erklärung“ haben heute einen Gesetzentwurf zum Vorrang Erdkabel und zur Verbesserung der Planung der Höchstspannungsleitungen den Fraktionen des Deutschen Bundestages übersandt. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten am 01.07.2015 für Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen den Vorrang für Erdkabel vereinbart. Dies bedarf einer gesetzlichen Regelung.

 

Die Rechtsanwälte Siegfried de Witt und Dr. Peter Durinke haben gemeinsam mit

apl. Prof. Dr. Karsten Runge (OECOS) und Dr. Joachim Hartlik einen Gesetzentwurf erarbeitet, wie dieser Beschluss der Parteivorsitzenden umzusetzen ist. Der Entwurf knüpft an das im Bundestag anhängige Gesetzgebungsvorhaben zur Novellierung mehrerer Energiegesetze (BT Drs. 18/4655, zuvor BR-Drs. 129/15) an. Ferner enthält der Gesetzentwurf einige Verbesserungen für die Planung der Höchstspannungsleitungen. Das gilt vor allem für das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetze (NABEG). Dieses Gesetz sollte den Netzausbau beschleunigen, doch nach vier Jahren sind gerade zwei Projekte begonnen, auf bestehenden Hochspannungstrassen. Dafür wurde jedoch eine Unmenge an rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen produziert, denn das Gesetz ist in vielen Punkten unklar und unzweckmäßig.

 

Die Landkreise der „Hamelner Erklärung“ stehen zur Energiewende und haben deshalb einige wichtige Streitfragen der Rechtswissenschaften aufgegriffen und dem Bundestag eine gesetzliche Entscheidung vorgeschlagen: Die örtliche Lage der Netzverknüpfung muss Gegenstand der abschließenden Planfeststellung sein, die Lage von Konvertern der Gleichstromtrassen muss in die Bundesfachplanungen und Planfeststellung integriert werden. Bundesfachplanungen für Höchstspannungsleitungen haben Vorrang vor den Zielen der Raumordnung der Länder.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:


150907_Entwurf eines Gesetzes über den Vorrang der Erdverkabelung Fassun....pdf



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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
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