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Pressemitteilung vom
05. Oktober 2015
Gerichtslinde in Vollmarshausen muss gefällt werden – Gemeinde pflanzt neuen Baum

Lohfelden. Die als Naturdenkmal ausgewiesene rund 250 Jahre alte „Gerichtslinde“ in Lohfelden-Vollmarshausen muss gefällt werden. „Uns bleibt aus Sicherheitsgründen leider nichts anderes übrig“, berichtet Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Die Linde in der Dorfmitte von Volmarshausen weist bereits seit längerer Zeit eine durch Pilzbefall verursachte große Stammöffnung (Stammfäule) auf. Kühlborn: „Der Baum wurde erstmals 1978 baumchirurgisch behandelt – danach sind Gewindestangen eingebaut und die Krone gesichert worden“. 1993 erfolgte eine erneut Baumsanierung.

 

Nachdem seit dem Jahr 2000 mehrere Gutachten zur Baumsicherheit durchgeführt wurden, die immer Kroneneinkürzungen zur Entlastung des Baumstammes nach sich zogen, brachte das letzte Gutachten vom April 2012 die Gewissheit, dass die Gerichtslinde durch weitere Stammfäule so angegriffen ist, dass sie spätestens bis 2017 gefällt werden muss.

„Wir haben uns mit Bürgermeister Michael Reuter darauf geeinigt, dass zur 1000-Jahr-Feier von Vollmarshausen wieder ein verkehrssicherer Baum in der Dorfmitte stehen soll“, informiert Kühlborn. Um dies sicherzustellen, wird die Linde bis Ende Oktober 2015 gefällt und danach eine neue gesunde Linde mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern aus der Gemarkung Lohfelden umgesetzt. Im Zuge der Neupflanzung wird auch die Trockenmauer rund um den Baum saniert. Die Fällung der Gerichtslinde wie auch die Umpflanzung werden von Fachfirmen durchgeführt.

 

„Auch Naturdenkmäler leben nicht ewig – wir sind aber zuversichtlich, dass sich die Nachfolgelinde, die ja dann an die 1000-Jahr-Feier Vollmarshausens erinnert, gut entwickeln und ein ähnlich langes Leben wie ihre Vorgängerin erreichen wird“, so der Kreispressesprecher abschließend.

 

Hintergrund:

Im Landkreis Kassel gibt es 185 Bäume, die als Naturdenkmale geschützt sind – in Lohfelden gibt es außer der Gerichtslinde noch weitere vier als Naturdenkmale ausgewiesene Bäume. Naturdenkmale sind Einzelbäume, Baumgruppen oder auch Flächen (wie Magerrasengebiete), die nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege besonders geschützt sind. Der Schutzstatus ergibt sich aus  besonderen wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen sowie aus der besonderen Einzigartigkeit des geschützten Denkmals. Die Fällung eines Naturdenkmals ist nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Kassel möglich.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:


Gerichtslinde.jpg



Gerichtslinde2.jpg



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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
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