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Pressemitteilung vom
19. Oktober 2015
Zeit der Gehölzpflege beginnt

Landkreis Kassel. „Arbeiten für die Gehölzpflege können ab sofort wieder beginnen“, informiert der Fachdienstleiter der Naturschutzbehörde des Landkreis Kassel Dr. Ingo Aselmann. „Die Brut- und Setzzeit ist seit Ende letzten Monats vorüber und die Grün- und Gehölzpflege kann jetzt ihrer Arbeit nachkommen“, so Dr. Aselmann weiter.

Grün- und Gehölzpflege sorgt dafür, dass Straßenränder gepflegt werden. Zum einen wird durch die Gehölzpflege sichergestellt, dass die Sicht auf Straßenschilder nicht durch Äste oder Büsche eingeschränkt ist und zum anderen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen zu gewährleisten.

 

„Natürlich findet Grün- und Gehölzpflege das gesamte Jahr über statt“, berichtet Dr. Aselmann. Während die Grünpflege und das Mähen von Grünstreifen das ganzjährig erfolgen kann, muss man bei der Gehölzpflege mehrere Vorschriften beachten. „In den Sommermonaten ist das Fällen oder Rückschneiden von Bäumen und Gehölz verboten“, so Dr. Aselmann. Bäume, Hecken und Gehölz sind vielfältiger Lebensraum für Vögel und andere Kleintiere, die hier ihre Jungen in Frühjahr und Sommer aufziehen und in dieser Zeit durch das Rückschneideverbot geschützt werden sollen. „Zum 30. September endet jedoch die Brut- und Setzzeit und das Kürzen oder Schneiden von Gehölz und Bäumen kann beginnen“, teilt Dr. Aselmann mit.

 

Aber auch in den Herbst und Wintermonaten sollten bis einschließlich Ende Februar einige Regelungen bei Gehölzschnitten beachtet werden, denn oft werden die Bruthöhlen von den Tieren als Winterquartier benutzt.

Diese dürfen natürlich bei den Arbeiten nicht beschädigt werden. „Das Gleiche gilt für geschützte Biotope, Naturdenkmale oder Landschaftsgebiete“, fügt Dr. Aselmann hinzu.

 

Auch im eigenen Garten muss man bei der Gartenpflege auf die Tiere Rücksicht nehmen und die Brut- und Ruhestätten schützen. Wer die Herbstmonate nutzen möchte, um den Garten wieder auf Vordermann zu bringen oder grundlegende Veränderungen zu machen, „der sollte sich vor den geplanten Maßnahmen Rücksprache mit unserer Behörde halten“, berichtet Dr. Aselmann. „Wer vorher mit uns Absprache hält, kann Konflikte mit dem Naturschutzrecht vermeiden.“ In den Dienststellen des Landkreis Kassel liegen Infobroschüren aus, in denen die wichtigsten Regeln erläutert werden. Weitere Informationen gibt es auch unter der Telefonnummer 05692/987-3101.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:


Gehölzpflege.jpg
Auf dem Bild sieht man Gehölzpflegearbeiten.


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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de

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