[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]

Pressemitteilung vom
18. November 2015
„Was bringt das neue Kommunalrecht?“ - Treffen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlungen und der Gemeindevertretungen im Landkreis

Landkreis Kassel. 15 Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Kassel waren der Einladung von Kreistagsvorsitzenden Andreas Güttler gefolgt und informierten sich im Kreishaus über die Auswirkungen der Kommunalrechts-Reformen in Hessen. Der Leiter des Fachbereichs Aufsicht und Ordnung des Landkreises Kassel Jürgen Sommer, der auch für die Kommunalaufsicht im Landkreis zuständig ist, zeigte dabei an praktischen Beispielen der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und des Hessischen Kommunalwahlgesetzes vom März 2015 sowie geplanten Gesetzesänderungen auf Landesebene die Auswirkungen auf die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen auf. Aus aktuellem Anlass ging Sommer dabei auch auf den Paragrafen 25 der Hessischen Gemeindeordnung ein, der den Widerstreit der Interessen regelt. „Ich empfehle hier allen in den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen tätigen Ehrenamtlichen einen hohen Grad an Sensibilität“, rät der Fachbereichsleiter des Landkreises.

 

Mit Blick auf die aktuellen Pläne zur weiteren Reform kommunalrechtlicher Vorschriften wies Sommer auf die geplante Einführung des Ratsbegehrens hin: „Das ist ein Instrument für die Gemeindevertretung, von sich aus einen Bürgerentscheid einzuleiten“. Außerdem sei beabsichtigt, dass Gemeinden bis 5.000 Einwohner in ihrer Hauptsatzung regeln können, dass der Bürgermeister ehrenamtlich tätig ist. Bisher lag diese Grenze bei 1.500 Einwohnern.

Zur Flexibilisierung der Sitzungsplanung sieht der vorliegende Gesetzentwurf zur Hessischen Gemeindeordnung außerdem vor, dass die Gemeindevertretung nicht mehr alle zwei Monate tagen muss. Die sechs zwingend vorgeschriebenen Sitzungen könnten somit auch mit größeren terminlichen Zwischenräumen auf das Jahr verteilt werden.

„Die regelmäßige Information über aktuelle Gesetzesänderungen und der Austausch über aktuelle Fragestellungen aus den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen ist eine gute Gelegenheit, sich auf Neuerungen einzustellen und Problemlösungen zu diskutieren“, fasst Kreistagsvorsitzender Güttler die Notwendigkeit des Informationsaustauschs zusammen.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:


Güttler_26



[Zurück]

LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de

presse-service.de Die Pressestelle Pressestelle LANDKREIS KASSEL ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.