Bisher erhielten die Bürger im Landkreis Leer die Abrechnung über die „Grundentgelte für die Abfallentsorgung“ mit dem Abgabenbescheid der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Ab 2016 verschickt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer die Jahresrechnung selbst an die Bürger. "Damit führen wir zusammen, was zusammengehört und die Abfallrechnung kommt von der Stelle, die sich um den Abfall kümmert", sagt Klaus Anneken, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Das Grundentgelt bleibt mit 93,60 Euro auch für 2016 unverändert. Eigentümer zahlen nach der "Entgeltordnung für Entsorgungsdienstleistungen des Landkreises Leer" das Grundentgelt pro Nutzungseinheit, also pro Wohnung, Gewerbebetrieb oder Ferienwohnung, wobei Ferienwohnungen nur als halbe Nutzungseinheit gezählt werden.
Das Grundentgelt ist nach den Worten von Anneken wichtiger Baustein der Finanzierung und enthalte ein attraktives Entsorgungspaket für die Bürger. Dazu gehören die Strauchabfuhr zweimal pro Jahr, die Sperrmüllabfuhr und die Schadstoffentsorgung. Zugleich werden über das Grundentgelt weitere Entsorgungsleistungen des Landkreises Leer wie die sechs Wertstoffhöfe finanziert.
Noch im Dezember werden alle Eigentümer über die neue Jahresrechnung vom Abfallwirtschaftsbetrieb informiert. Der Jahresbetrag wird auf zwei Zahlungstermine im März und im September aufgeteilt.
Bereits mit dem Informationsschreiben erhalten die Bürger einen Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat. Wer sich Arbeit sparen und nichts vergessen will, kann ihn jetzt schon ausfüllen. Um termingerechte Zahlung der Rechnungsbeträge kümmert sich dann der Abfallwirtschaftsbetrieb.
Müllabfuhr im Landkreis Leer
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