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Unna, den 02. Februar 2016

Kommal klar: Das Kinder- und Jugendbüro informiert
Kreisstadt Unna.

Auch wenn Unna nicht zu den karnevalistischen Hochburgen zählt; ausgelassen feiern, sich auf der Straße, auf Partys und Karnevalsveranstaltungen treffen und „fünfe gerade sein lassen“ gehört auch bei uns zu den tollen Tagen dazu.

In Unna haben sich alle Schulleiter darauf verständigt, am Rosenmontag (08.02.2016) schulfrei zu geben. So ein Ferientag bietet eine gute Möglichkeit, um sich zu treffen und zu feiern. Für ältere Schüler gehört Alkoholkonsum an Karneval und zum Feiern generell dazu.

Doch der sorglose Umgang mit Alkohol bei Jugendlichen ist oft die Ursache für eine Vielzahl von Problemen, die von der Gesundheitsgefährdung bis zum Auslöser für Aggressivität oder Unfällen reichen. Verschiedene Statistiken belegen immer wieder, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland zu früh, zu häufig und zu viel Alkohol trinken. Leider sind es oft Erwachsene, die ihnen den leichten Zugang zu Alkohol ermöglichen.

Daher ist es besonders wichtig, den Jugendschutz auch an Karneval zu beachten. Das Jugendamt möchte alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hinweisen, dass die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind.

Aus jugendlicher Sicht ist es vielleicht cool“, seine Trinkfestigkeit unter Beweis zu stellen. Spätestens dann, wenn peinliche Bilder von volltrunkenen Jugendlichen, womöglich in noch peinlicheren Situationen, im Internet auftauchen, kann der vermeintliche Spaß bitter enden, von den drohenden gesundheitlichen Schäden ganz zu schweigen.

Sicher, Karneval ist die Zeit der guten Stimmung. Viele verbinden gute Laune mit viel Alkohol, und an den kommen schon Kinder in der fünften Jahreszeit oft leicht. Doch die Sache ist klar: An unter 16-Jährige darf keinerlei Alkohol abgegeben werden.
An unter 18-Jährige ist der Verkauf und die Abgabe von branntweinhaltigen Alkoholika, also Hochprozentigem wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky nicht gestattet. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber Hochprozentiges beinhalten. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Der Verkauf von Tabakwaren und Zigaretten an Kunden unter 18 Jahren ist verboten.

Übrigens auch die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe dieser Alkoholika oder Tabakwaren von volljährigen an minderjährige ist eine Ordnungswidrigkeit.

Zudem gibt es im Gaststättengesetz für Gewerbetreibende das Verbot, an erkennbar Betrunkene weiterhin noch Alkohol auszuschenken.

Gerade wenn die Stimmung gut und der Adrenalin – Pegel hoch ist sind Kinder und Jugendliche schwerlich in der Lage, Gefährdungspotentiale richtig einzuschätzen und entsprechend zu handeln.

Der gesetzliche und der präventive Jugendschutz sollen über das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen wachen.

Das Jugendamt weist darauf hin, dass im Rahmen von Prävention entsprechende Kontrollen und Informationsangebote, vom Ordnungsamt gemeinsam mit dem Jugendamt, wie in den vergangenen Jahren durchgeführt werden können.

Das Kindeswohl darf jedoch nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen. Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen.

Auch Eltern und Erziehungsberechtigte sollten ihre Verantwortung wahrnehmen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

Einzelhändler, Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen an der entscheidenden Stelle und können aktiv und vor allem wirksam helfen, den Jugendschutz umsetzen. Kinder und Jugendliche verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft.

Hartmut Grimm betont für das Kinder- und Jugendbüro „Liebe Erwachsene, bitte helfen Sie mit, Verantwortung zu übernehmen, nicht nur für unsere eigenen Kinder sondern auch für diejenigen, die offensichtlich Gefahr laufen, sich und anderen zu schaden! Planen sie bei ihren Festen und Veranstaltungen den Jugendschutz mit ein!"



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