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Presseinformation

25. Februar 2016
Zuweisungspraxis kritisch hinterfragt
Verwaltungsspitzen des Münsterlandes treffen sich in Coesfeld
Münsterland. Die aktuelle Praxis des Landes bei der Zuweisung von Flüchtlingen wurde nun auf Münsterlandebene kritisch hinterfragt: Der Coesfelder Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr hatte seine Amtskollegen und ihre Vertreter, aber auch die Sprecher der Bürgermeister in das Coesfelder Kreishaus geladen. Ihr gemeinsames Fazit nach Diskussion und Fachvortrag lautete: Die unterschiedliche Verfahrensweise in NRW habe dazu geführt, dass zahlreiche münsterländische Städte und Gemeinden im letzten Jahr überproportional viele Flüchtlinge aufnehmen mussten, ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten. Einen ähnlichen Vorstoß unternahmen nun auch die CDU-Landtagsabgeordneten des Münsterlandes. Aktuell sicherte NRW-Innenminister Ralf Jäger den Kommunen eine Neufassung der Zuweisungen zu.

Die Verwaltungsspitzen des Münsterlandes sehen aber immer noch Diskussionsbedarf. Die bisherige „Schieflage“ liege vor allem daran, dass die Landesregierung bislang zur Berechnung der sogenannten Flüchtlingspauschale keine aktuellen Flüchtlingszahlen verwendet habe. Denn nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde nicht die Zahl der Flüchtlinge zum 1. Januar 2016 als Maßstab der Höhe der Landesmittel genommen, sondern ein Prognosewert aus dem Oktober vergangenen Jahres. Dabei lebten in den Kommunen in NRW zu Jahresbeginn nach einer aktuellen Statistik der Bezirksregierung Arnsberg 217.000 anstatt 181.000 Flüchtlinge. Für landesweit 36.000 Flüchtlinge würden die Städte und Gemeinden also kein Geld erhalten.

Beispiel Emsdetten: Die Stadt musste zum Stichtag 669 Flüchtlinge unterbringen, erhielt aber nur einen Ausgleich in Höhe von rechnerisch 7.063 Euro pro Flüchtling; Bottrop beispielsweise lag hingegen bei 11.036 Euro pro Person. Rechtsanwältin Susanne Tyczewski stellte in ihrem Referat die rechtlichen Grundlagen dar und zweifelte insbesondere an, dass die Zuweisung von Flüchtlingen aus den Balkanstaaten, also aus sicheren Herkunftsländern, auf die Städte und Gemeinden rechtmäßig ist. Vielmehr hätten diese Flüchtlinge bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag bzw. nach Ablehnung ihres Antrages bis zum Vollzug ihrer Abschiebung in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.

Die Städte und Gemeinden im Münsterland seien längst an der Grenze des Machbaren angelangt, hielten die Beteiligten abschließend fest. Viele Großstädte im Gebiet der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf hätten dagegen ihre Aufnahmeverpflichtungen nicht erfüllt, jedoch den vollen finanziellen Ausgleich erhalten. „Alle Kommunen sollen gerecht und ausgewogen in die Pflicht genommen werden“, fasste Steinfurts Landrat Dr. Klaus Effing die Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen.

Bildunterschrift: Landrat Dr. Klaus Effing (2.v.l.) und Emsdettens Bürgermeister Georg Moenikes (l.) trafen sich mit anderen Verwaltungsspitzen des Münsterlandes im Coesfelder Kreishaus.


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Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
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