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Lippstadt, Meldung vom 11.03.2016
Innovationen im Mittelstand durch Wissenstransfer
Land NRW fördert Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Durch das Förderprogramm „Mittelstand.innovativ!“ des Landes NRW partizipieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) am Wissen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In beiden Programmbausteinen „Innovationsgutschein“ und „Innovationsassistent“ stehen inzwischen Mittel für 2016 zur Verfügung, sodass wieder Förderanträge gestellt werden können.

Der Innovationsgutschein ermöglicht KMU die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Kosten für externe Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 5.000 bis 10.000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.

Mit dem Innovationsassistent wird die unternehmerische Innovationskraft durch die Beschäftigung von Hochschulabsolventen und den hiermit verbundenen Wissenstransfer gestärkt. Bei Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Innovationsassistent/in für die Dauer von mindestens 24 Monaten erhalten Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eine Förderung über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Beschäftigt das Unternehmen bislang keine Akademiker/innen, ist ein Zuschuss von bis 22.500 Euro pro Jahr möglich. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden.

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung im Programm „Mittelstand.innovativ!“ können sich interessierte Betriebe bei der Wirtschaftsförderung Lippstadt an den Gründungs- und Förderberater Holger Gebauer wenden (Tel. 02941/270109, E-Mail hgebauer@wfl-lippstadt.de).



Pressekontakt: Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH, info@wfl-lippstadt.de, Tel. 02941/270101
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