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Pressemitteilung vom
24. März 2016
Erfolgreiches Integrationsmodell: Praktika für Asylbewerber

Region Kassel. „Wir sind sehr zufrieden – die fünf Asylbewerber, die bei uns ein Praktikum machen, haben sich gut entwickelt und auch die Zusammenarbeit mit dem Integrationsmanagement des Landkreises läuft gut“, bilanziert Karsten Stückrath, Geschäftsführer der SCHMIDTSCHE SCHACK | ARVOS GmbH in Kassel. Seit 11. Januar sind in dem auf Wärmetauscher spezialisierten Unternehmen fünf Asylbewerber aus dem Landkreis Kassel in unterschiedlichen Bereichen beschäftigt. „Wir freuen uns sehr, dass diese Praktika zustande gekommen sind“, bestätigt Bijan Otmischi, Integrationsmanager beim Landkreis Kassel. Auch den Flüchtlingen selbst gefällt es gut in dem Kasseler Unternehmen: „Wir bedauern, dass das Praktikum nur drei Monate laufen kann – wir würden gern weiter arbeiten“, sind sich Ali Alazezy (Syrien), Abdullah Seibak (Syrien), Mehrdad Pahlevan Zadeh (Iran), Amir Nima Erfani (Iran) und Farax Anyaate (Somalia) einig. Hintergrund der Drei-Monats-Grenze sind entsprechende Regelungen des Sozialgesetzbuches IV.

 

Die Idee, Praktikumsstellen für Flüchtlinge anzubieten, sei aus der Philosophie des Unternehmens entstanden, berichtet Geschäftsführer Stückrath: „Wir sind als Unternehmen weltweit tätig, haben einen multinationalen Mitarbeiterstamm mit zwanzig unterschiedlichen Herkunftsländern, wir sind an engagierten Mitarbeitern interessiert und wir wollen unserem gesellschaftlichen Auftrag nachkommen“. Hinzu komme, dass die SCHMIDTSCHE SCHACK |  ARVOS GmbH selbst im arabischen Raum tätig sei. Über einen Kontakt zur Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Kassel sei die Zusammenarbeit mit dem Integrationsmanagement des Landkreises entstanden.

„Ich habe 12 Interviews mit potenziell in Frage kommenden Asylbewerbern geführt und davon sind dann fünf für das Praktikum ausgewählt worden“, informiert Otmischi.  

 

Im Unternehmen wurden die Asylbewerber in Abteilungen eingesetzt, in denen ihre Neigungen und Fähigkeiten am besten zur Geltung kommen konnten. Für jeden Flüchtling wurde ein betriebsinterner Mentor festgelegt. Begleitet wurde der praktische Teil der Praktikumszeit durch einen separaten ehrenamtlichen internen Deutschunterricht, der an zwei Vormittagen pro Woche jeweils zweistündig erfolgte.

Stückrath: „Ursprünglich war die Praktikumszeit auf sechs Wochen angelegt, aber wir haben diese Zeit auf 12 Wochen verlängert, weil wir von diesem Projekt überzeugt sind“. Auch im Betrieb seien die Asylbewerber „herzlich aufgenommen worden und die Mentoren sind von den Leistungen der Praktikanten überzeugt“, so Stückrath weiter.

„Für uns ist das Engagement des Unternehmens ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man ganz praktisch Integration von Flüchtlingen befördern kann – alle fünf Asylbewerber haben während des Praktikums große Fortschritte in der deutschen Sprache machen können“, freut sich Integrationsmanager Otmischi abschließend.

 

 

Hintergrund zum Unternehmen:

 

Die SCHMIDTSCHE SCHACK | ARVOS GmbH  ist ein international führender Hersteller von Wärmeübertragungssystemen  für die chemische, petrochemische und metallurgische  Industrie. Als Spezialisten für verfahrenstechnische Prozesse mit höchsten Drücken und Temperaturen entwickelt und fertigt das Unternehmen in eigenen Produktionsstätten in Kassel, Spitzenprodukte wie z.B. Spaltgaskühler für die Äthylenherstellung, Prozessgaskühler für Reformeranlagen und Synthesegaskühler für Kohle-, Öl-, Gas-  oder Biomassevergasungsprozesse.

Die SCHMIDTSCHE SCHACK  | ARVOS GmbH  wurde 1910 in Kassel-Wilhelmshöhe als „Schmidt´sche Heißdampfgesellschaft mbH“ gegründet und beschäftigt heute  350 Mitarbeiter.

 

 

Hintergrund zu Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber:

Anerkannte Asylbewerber dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.

Während des Asylverfahrens ist die Arbeitsaufnahme nicht so einfach. Am einfachsten ist es im Bereich Ausbildung: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung (das Asylverfahren läuft und ist noch nicht abgeschlossen) können nach den drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Flüchtlinge mit einer Duldung (Asylverfahren mit negativem Bescheid abgeschlossen, bei denen die Abschiebung ausgesetzt wurde) können ohne Wartefrist eine Ausbildung beginnen (allerdings dauert der Weg zur Duldung meistens sehr viel länger als die dreimonatige Wartefrist für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestaltung). In beiden Fällen muss eine Erlaubnis der Ausländerbehörde vorliegen.

Eher einfach ist auch der  Zugang zu Praktika, zum Bundesfreiwilligendienst oder zu einem freiwilligen sozialen Jahr – hier gelten die gleichen Regeln wie beim Ausbildungsverhältnis.

Hochqualifizierte Flüchtlinge, die einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (hier gibt es keine Einkommensgrenze) können ebenfalls nach der dreimonatigen Wartefrist eine Beschäftigung in Deutschland beginnen.

Bei allen anderen Flüchtlingen muss die Arbeitsagentur einer Beschäftigung zustimmen – auch hier ist eine Beschäftigungsaufnahme grundsätzlich erst nach drei Monaten möglich. Die Arbeitsagentur führt eine Arbeitsmarktprüfung und eine Vorrangprüfung durch. Bei der Arbeitsmarktprüfung soll sichergestellt werden, dass Flüchtlinge nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht und bei den Arbeitszeiten ausgebeutet werden – für die Arbeitsstelle müssen dieselben Regeln, wie für einen Arbeitsplatz für einen Deutschen gelten.

In der Praxis am bedeutendsten ist die Vorrangprüfung: Hier wird die Frage geklärt, ob die Stelle auch mit arbeitssuchend gemeldeten Personen besetzt werden kann, deren Arbeitsmarktzugang nicht beschränkt ist. Das heißt, dass zuerst geprüft wird, ob nicht auch ein deutscher Arbeitsloser die Stelle antreten könnte. Danach wird geprüft, ob ein arbeitslos gemeldeter EU-Ausländer in Frage kommt und danach ob ein arbeitslos gemeldeter Nicht-EU-Ausländer beschäftigt werden könnte. Erst danach ist die Besetzung der Stelle mit einem Asylbewerber möglich. Diese Vorrangprüfung entfällt erst, wenn der Asylbewerber bereits seit 15 Monaten in Deutschland lebt. Die Ausländerbehörde macht ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme immer von einem positiven Votum der Arbeitsagentur abhängig.

Gemeinnützige Arbeiten können die Flüchtlinge sofort ab dem Zeitpunkt beginnen, ab dem sie einem Landkreis zugewiesen werden. Im Landkreis Kassel wird dies genutzt und Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften helfen bei der Pflege der Außenanlagen der Unterkünfte, beim Herrichten von neuen Gemeinschaftsunterkünften und unterstützen gemeinnützige Vereine bei ihrer Arbeit.

Der Landkreis hat einen Integrationsmanager mit der Aufgabe betraut, die Beschäftigungspotenziale der Flüchtlinge zu erheben und Möglichkeiten der Beschäftigung auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu prüfen.

Die gemeinnützige Arbeit in den Gemeinschaftsunterkünften wird über die kreiseigene Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel (AGiL) organisiert.

Einkünfte aus Beschäftigung werden auf die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet. Der Stundenlohn von 1,05 Euro für gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten bleibt den Flüchtlingen in vollem Umfang erhalten.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:


AsylPraktikaArvos
Auf dem Foto sieht man von links nach rechts Bijan Otmischi, Frank Tschirwitz (einer der Mentoren für die Praktikanten), Farax Anyaate, Geschäftsführer Karsten Stückrath, Adullah Zeibak, Ali Alazezy, Wolfgang Klecker und Amir Nima Erfani (Mehrdad Pahlevan Zahdeh war beschäftigt und hat den Fototermin verpasst)


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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
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