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Alkohol-Testkäufe: Gutes Ergebnis in Rhauderfehn - Ostrhauderfehner Geschäfte enttäuschen

04. April 2016

Der Landkreis Leer und die Polizeiinspektion Leer/Emden brachen zu Testkäufen nach Rhauderfehn und Ostrhauderfehn auf. Die junge Testkäuferin versuchte insgesamt 21 Mal Hochprozentiges einzukaufen. Ziel der Aktion waren Lebensmittel- und Getränkemärkte sowie Tankstellen.

Die 16-jährige Testkäuferin erhielt in Rhauderfehn lediglich in einer von neun kontrollierten Verkaufsstellen hochprozentigen Alkohol. „Das ist eine sehr erfreuliche Quote“, freut sich Karin Frieling, Jugendbeauftragte des Landkreises Leer.

Weniger erfreulich war das Ergebnis dann in Ostrhauderfehn. Bei insgesamt zwölf Testkäufen in der Gemeinde fielen sechs Märkte durch und verkauften Wodka und Korn an die Minderjährige. Angela Neerhut, Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Leer/Emden, zeigt sich wie Frieling enttäuscht von dem Ergebnis: „Eine Abgabe in Höhe von fünfzig Prozent ist definitiv zu schlecht.“ Frieling kündigt weitere Testkäufe in Ostrhauderfehn an: „Es kann nicht sein, dass die Jugendlichen in jedem zweiten Geschäft Alkohol einkaufen können. Da werden wir noch mal genauer hinsehen müssen.“

In Ostrhauderfehn wurde in zwei Lebensmittelmärkten weder nach dem Alter gefragt noch ein Altersnachweis gefordert. Der Alkohol ging mühelos durch den Scanner. Alle anderen Kassierer in Rhauderfehn und Ostrhauderfehn, die der Jugendlichen das Hochprozentige verkauften, haben sich nach Vorlage des Ausweises verrechnet, obwohl alle Kassensysteme das aktuelle Geburtsdatum zum erlaubten Verkauf anzeigen. Da das Rechenproblem bekannt ist, wurden wieder die Alterskontrollscheiben zur Unterstützung der Verantwortlichen an den Kassen verteilt.

Das für die Abgabe verantwortliche Kassenpersonal muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Weitere Testkäufe sind in Kürze geplant.

Hintergrund / Infos

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel sind an klare gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Dennoch fällt vielen Kräften die Berechnung des Alters an der Kasse schwer.

Mithilfe der Alterskontrollscheibe können Mitarbeiter in Tankstellen, Handel oder in der Gastronomie mit nur einem kurzen Blick feststellen, ob der Kunde die entsprechende Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Bier, Wein und Sekt beziehungsweise 18 Jahren für den Verkauf von Spirituosen erreicht hat.

Die Alterskontrollscheibe zeigt tagesaktuell das Geburtsdatum an, das mindes¬tens auf dem Personalausweis stehen muss. Dazu muss der Mitarbeiter nur einmal täglich den aktuellen Tag einstellen und danach nie wieder rechnen. Wo bislang das Alter im Kopf ausgerechnet werden musste, kann ab sofort mit der Alterskontrollscheibe viel Zeit gespart werden: Besonders in Stoßzeiten fehlt den Mitarbeitern an der Kasse oft die nötige Ruhe, beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken das Alter auszurechnen und zu überprüfen. In Stresssituationen steigt das Risiko, dass man sich verrechnet.

Neben modernen Kassensystemen mit Warnsignal unterstützt und entlastet auch die Altersdrehscheibe die Mitarbeiter bei der Kontrolle des Alters und verringert damit das Risiko, dass trotz Ausweiskontrolle das Jugendschutzgesetz nicht konsequent eingehalten wird.

Die Alterdrehscheibe kann von interessierten Unternehmen aus dem Landkreis Leer per Mail bei karin.frieling@lkleer.de angefordert werden.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Alterskontrollscheibe


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