„Nach der Unterbringung kommt nun die Integration der Menschen in Kitas und Schulen, Ausbildung und Arbeit. Diese Langzeitaufgabe erfordert viel Fantasie und großes Durchhaltevermögen", sagte Lewe. Das Münsterland stelle sich dieser Anstrengung. Die Kreise und die Stadt Münster schaffen Plätze in Kitas und Schulen und gewinnen das erforderliche qualifizierte Personal unter anderem für Erziehung, Ausbildung und Verwaltung. Im Gegenzug gehen sie davon aus, dass Bund und Land ihrer Pflicht nachkommen und die dafür benötigten Ressourcen bereitstellen. Als belastend wurde bei dem Treffen auch genannt: Rund 10 Millionen Euro müssten für die Unterkunftskosten der SGB II-Empfänger aufgebracht werden, weil jede weitere Bedarfsgemeinschaft Kosten von rund 4.000 Euro verursache. Für eine vollumfängliche Kostenerstattung sei eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes erforderlich, so die Forderung der Münsterlandkreise und der Stadt Münster. Konkrete Zusagen vom Bund stünden bislang noch aus.
Der Sprecher der Landrätekonferenz Landrat Dr. Olaf Gericke: „Die Kreise und die Stadt Münster arbeiten schon jetzt an der Grenze der Belastbarkeit. Zumal die eigenen Leistungen bisher enorm waren. 2015 mussten für das Land NRW im Schnellverfahren Notunterkünfte geschaffen werden, um die drohende Obdachlosigkeit abzuwenden. Die Städte und Gemeinden haben einen großen Aufwand betrieben, die zugewiesenen Flüchtlinge zu beschulen. Die jeweiligen Jugendämter mussten sich umfassend um die Unterbringung und Betreuung der allein reisenden minderjährigen Flüchtlinge kümmern. Das eigene Personal in den Ausländerbehörden, im Jobcenter, den Jugend- und Gesundheitsämtern ist schnell aufgestockt worden, damit die Verwaltungen der Flüchtlingssituation nicht hinterherlaufen.“
In der Flüchtlingskonferenz wurde zudem gefordert, dass nach Deutschland einreisende Flüchtlinge an der Grenze mit Abgabe biometrischer Daten registriert werden müssten. Dies sei unabdingbar. Personen aus sicheren Herkunftsländern müssten direkt an der Grenze abgewiesen werden.
Kritisch sahen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz die Informationspolitik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Diese sei in der Vergangenheit nicht ausreichend gewesen. Seit vielen Monaten warten Flüchtlinge auf die Möglichkeit, ihren Asylantrag stellen zu können und seien über die langen Verfahrensdauern zunehmend verärgert.
Die Kriterien, nach denen die Betroffenen zur Antragstellung zu den jeweiligen Außenstellen bestellt werden, würden sich seit Monaten immer wieder ändern: Mal seien die Personen vorgezogen worden, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, mal die Betroffenen, die eine voraussichtlich sichere Bleibeperspektive haben und ein anderes Mal die Flüchtlinge aus den Maghreb Staaten wie Algerien, Marokko und Tunesien.
Man sei aber hoffnungsvoll, dass sich mit der neuen Außenstelle des BAMF in Münster, die ab dem 1. Juni ihre volle Funktion aufnehmen soll, deutliche Verbesserungen für das Münsterland ergeben werden.
Aufgrund der hohen Belastungen soll auch darüber nachgedacht werden, die interkommunale Zusammenarbeit über die Kreis- und Stadtebene hinaus auszuweiten - beispielsweise bei der Vorhaltung von Kita-Plätzen. Diskutiert wurde schließlich auch über eine Ausweitung der Schulpflicht für junge Flüchtlinge.