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Pressemitteilung vom
24. Mai 2016
Vorpreschen von K+S stört Landkreis – Verfahrensregeln müssen eingehalten werden

Region Kassel. Das Vorpreschen der K+S Kali GmbH Philippsthal bei den in den Medien angekündigten Probebohrungen für die von K+S favorisierte Oberweser-Pipeline für Abfälle aus der Salzproduktion stößt beim Landkreis Kassel auf Irritationen: „Das Unternehmen hat bei uns am 2. Mai einen Antrag auf Baugrunderkundungen im Landkreis Kassel gestellt, über den wir als zuständige Untere Wasser- und Untere Naturschutzbehörde noch nicht entschieden haben“, stellt Landrat Uwe Schmidt fest. Wie K+S jetzt ankündigen könne, dass in den nächsten Wochen, Bodenproben im Raum Baunatal und Schauenburg sowie im Wolfhager Land genommen werden sollen, „ist für mich nicht nachvollziehbar“. Es könne nicht sein, dass K+S zu beachtenden Regeln in Genehmigungsverfahren „augenscheinlich nicht so große Bedeutung zumisst“. Für die auch in Trinkwasserschutzgebieten und in einem FFH-Gebiet geplanten Bohrungen sei eine Genehmigung der Kreisverwaltung erforderlich.

 

Das Vorgehen der K+S Kali GmbH überrasche grundsätzlich, so der Landrat weiter. Einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Kassel vom 18.Mai habe die Kreisverwaltung entnehmen können, dass das zunächst vom Regierungspräsidium unterbrochene Raumordnungsverfahren für die „Ergänzungsfernleitung Oberweser“ wieder aufgenommen worden ist. K+S hatte laut Regierungspräsidium angekündigt, dass eine erneute Offenlage mit einer überarbeiteten Antragsunterlage erfolgen soll, die dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgemeinschaft Weser angepasst sei.

Gleichzeitig solle für das Unternehmen die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der erneuten Offenlage auf die Anregungen und Hinweise aus der ersten Offenlage einzugehen und die Antragsunterlagen gegebenenfalls daraufhin zu ändern.

 

„Der Landkreis Kassel hatte im Rahmen seiner Stellungnahmen unter anderem auf augenscheinliche Defizite bei der Untersuchung alternativer Trassen hingewiesen und auch ergänzende Untersuchungsräume für eine Trassierung vorgeschlagen“, informiert Landrat Schmidt. Diese Stellungnahme sei auf fachlicher Ebene erfolgt und berücksichtige die rechtlichen Möglichkeiten, die die Kreisverwaltung innerhalb der Offenlage hatte. Schmidt: „An meiner grundsätzlichen Ablehnung der Oberweserpipeline und die damit zusammenhängenden Stapelbecken hat sich nichts geändert“.

 

Der von der Flussgemeinschaft Weser beschlossene Bewirtschaftungsplan sieht vor, dass der sogenannte „Werra Bypass“ – also eine Salzabwasserpipeline zur Oberweser – von den Dimensionen deutlich reduziert werden muss. Außerdem kommt diese Option nur noch dann in Frage, wenn die vom Unternehmen am Förderstandort festgelegten Abwasservermeidungsstrategien für die Bergbauabwässer nur unzureichend wirken sollten. K+S hatte sich damit einverstanden erklärt, ab 2018 eine Kainit-Kieserit-Flotationsanlage in Hattorf in Betrieb zu nehmen, die die Salzabwassermenge aus der Produktion um bis zu 30 Prozent reduziert. Damit sei der Einstieg in die ursprünglich vom Unternehmen abgelehnte Eindampfung der Salzabwässer erreicht, so Schmidt weiter. Außerdem habe sich K+S dazu bereit erklärt, ab 2016 die Voraussetzungen zu schaffen, Produktionsabwässer ab 2021 unter Tage „und damit nicht mehr in die Werra“ zu verbringen. Schließlich sollen die Kali-Rückstandshalden zur Reduzierung der Haldenabwässer abgedeckt werden. Auch dies soll bis 2021 umgesetzt sein.

 

Die maximale Leistungsfähigkeit einer möglichen Oberweser-Pipeline sei somit maßgeblich verringert, was die vom Landkreis bereits in der ersten Offenlage vorgeschlagene Suche nach einer umweltverträglicheren Leitungsführung in neuer Trassierung „eigentlich begünstigen sollte“, vermutet der Landrat. So könne das Stapelbecken wesentlich kleiner dimensioniert werden und allein bereits deshalb eine alternative Trasse möglich sein.

Schmidt: „Wir sehen insgesamt ausreichend Anlass für K+S, die Führung der Fernabwasserleitung unter maßgeblicher Berücksichtigung der geänderten rechtlichen Vorgaben und unserer Hinweise erneut und ergebnisoffen zu überprüfen“.      

 

Diese Argumente seien für den Landkreis Kassel Anlass genug, die Frage zu stellen, warum bereits jetzt ein Antrag für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens  beschieden werden müsse, der auf alten und überholten Antragsunterlagen für ein Raumordnungsverfahren basiert.

 

„Die geplanten Probebohrungen von K+S berühren Trinkwasserschutzgebiete und ein FFH-Gebiet – gerade bei Untersuchungsbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten besteht immer auch ein Restrisiko, das nicht eingegangen werden sollte, wenn die Planungsvoraussetzungen überhaupt noch nicht gegeben sind“, betont Schmidt. K+S könne sich auf jeden Fall darauf verlassen, dass die zuständigen Fachbehörden der Kreisverwaltung den Antrag auf Bauerkundungsmaßnahmen „vorurteilsfrei und objektiv“ prüfen werde, kündigt Landrat Schmidt abschließend an.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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