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Schüler-BAföG


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05. September 2016

Schüler-BAföG

Zahl der Anträge konstant

Kreis Unna. (PK) Viele junge Menschen im Kreis Unna haben nach den Sommerferien eine schulische Aus- oder Weiterbildung begonnen. Dabei können sie, wenn das eigene Budget nicht reicht, um Lebensunterhalt und Ausbildung zu bestreiten, finanzielle Unterstützung erhalten.

 

Die Anzahl der bewilligten BAföG-Anträge bewegt sich seit Jahren nahezu konstant auf demselben Niveau. Bewilligt wurden im Schuljahr 2014/15 insgesamt 1.331 Anträge (2013/14: 1.278; 2012/13: 1.366). Das teilt der Fachbereich Arbeit und Soziales beim Kreis mit.

 

„Mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen: Dafür steht das BAföG seit über 40 Jahren“, erläutert der zuständige Fachbereichsleiter beim Kreis Unna, Norbert Diekmännken. Zum 1. August 2016 hat es spürbare Verbesserungen gegeben: Zu Beginn des Schuljahres 2016 sind die Bedarfssätze und Freibeträge um rund sieben Prozent gestiegen.

 

Ausbildungsförderung wird durch den Kreis Unna als sogenanntes Schüler-BAföG gewährt für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhaupt, -realschulen, -gymnasien und Kollegs. Voraussetzung ist, dass der Auszubildende die finanziellen Mittel für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung nicht anderweitig aufbringen kann.

 

233 Anträge wurden zwischen August 2014 und Juli 2015 abgelehnt (2013/14: 280; 2012/13: 327). Ablehnungsgründe sind beispielsweise Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die nach dem BAföG nicht als förderungsfähig anerkannt sind (z.B. Teilzeitausbildungen), sowie an Schulen, denen die Anerkennung als Ausbildungsstätte fehlt. Aber auch das Alter der Auszubildenden kann zur Ablehnung führen, denn BAföG wird grundsätzlich nur gewährt, wenn der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. „Nicht zuletzt hängt es auch vom Einkommen beider Elternteile ab, ob ein Schüler-BAföG-Leistungen bekommt“ erläutert Norbert Diekmännken.

 

Ein Anspruch auf BAföG-Leistungen entsteht frühestens ab Ausbildungsbeginn. Leistungen können jedoch erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde. Wer sich bereits in einer entsprechenden Ausbildung befindet und einen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte diesen so schnell wie möglich beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.

 

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de, Suchbegriff: BAföG, und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafoeg.de. Antworten auf generelle Fragen zur Förderung nach dem  Bundesausbildungsförderungsgesetz gibt es bei der gebührenfreien BAföG-Hotline unter Tel. 08 00 / 2 23 63 41.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Birgit Kalle, Fon 02303 27-1113, E-Mail birgit.kalle@kreis-unna.de
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Schüler BAföG-Tabelle


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