Kreis Unna. (PK) Wenn es mit dem Werkzeugköfferchen nicht getan ist und Handwerker viel Material zum Kunden schleppen müssen, hilft ein Parkplatz in der Nähe weiter. Doch der ist nicht immer ohne weiteres verfügbar. Ab sofort können Betriebe einen neuen Handwerker-Parkausweis beantragen. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna hin, die für Bönen, Fröndenberg (Ruhr) und Holzwickede zuständig ist.
Liegt der Ausweis gut sichtbar im Auto, dürfen Handwerker nicht nur im eingeschränkten Halteverbot oder in Zonenhalteverboten parken, sondern auch in Bewohnerparkzonen. Außerdem ist mit dem Kärtchen auch Parken in Zonen erlaubt, in denen sonst ein Parkschein gezogen, eine Parkuhr gefüttert oder eine Parkscheibe ausgelegt werden müsste.
Einen Handwerker-Parkausweis beantragen können Handwerksbetriebe der in der Anlage A und B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke. „Darüber hinaus gilt die Ausnahmegenehmigung auch für sonstige Betriebe, die schweres oder umfangreiches Material oder Werkzeug transportieren müssen“, erläutert Michael Arnold aus der Straßenverkehrsbehörde des Kreises.
Einen ähnlichen Parkausweis hatte es bereits über mehrere Jahre gegeben: Viele Handwerker werden sich an den so genannten „Ruhrgebietshandwerkerparkausweis“ erinnern, der allerdings nach einer Gerichts-Entscheidung aus dem Verkehr gezogen wurde. Nun gibt es neue gesetzliche Vorschriften, die es den Straßenverkehrsbehörden erlauben, gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe zu erteilen.
Handwerker aus Bönen, Fröndenberg (Ruhr) und Holzwickede können den Handwerker-Parkausweis ab sofort beantragen. Die Genehmigung kostet pro Fahrzeug (inkl. eines Ersatzfahrzeuges) für das Gebiet des Kreises Unna jährlich 100 Euro. Für den Bereich des gesamten Regierungsbezirkes Arnsberg sind 150 Euro zu entrichten. Jeder weitere Regierungsbezirk kostet zusätzlich 25 Euro.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Handwerkerparken) und bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Ansprechpartner Michael Arnold ist unter Tel. 0 23 03 / 27-39 35 und per E-Mail an michael.arnold@kreis-unna.de zu erreichen.
Bildzeile: Michael Arnold aus der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna zeigt die neuen Handwerker-Parkausweise. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna