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Vogelgrippe: Veterinäramt Leer rät zur Vorbeugung


Direkte Gefahr für Menschen besteht nicht
10. November 2016

In den vergangenen Tagen wurden in Schleswig-Holstein sowie in Baden-Württemberg mehrere Infektionen von Wildvögeln mit hochpathogener Vogelgrippe (Aviärer Influenza) vom Subtyp H5N8 festgestellt. Auch in Ungarn, Kroatien, Polen und den Niederlanden wurden diese Viren bereits nachgewiesen.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Leer sieht derzeit noch von einer allgemeinen Aufstallpflicht für alle Geflügelhalter ab. Da es sich aber um einen hochansteckenden Erreger-Typ handelt und eine Einschleppung in Nutztierbestände durch Wildvögel nicht auszuschließen ist, werden vorbeugende Maßnahmen empfohlen.

Nach Möglichkeit sollte Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten und der Personen- und Fahrzeugkontakt zu Geflügelhaltungen auf ein Minimum reduziert werden. Vor dem Betreten von Geflügelhaltungen sollte Einweg- oder betriebseigene Schutzkleidung angelegt und eine Desinfektion der Fahrzeuge vor dem Befahren sowie beim Verlassen des Betriebes durchgeführt werden. Auch die Einrichtung von Möglichkeiten zur Stiefeldesinfektion vor den Stallungen wird empfohlen.

Erhöhte Vorsicht ist auch beim Auffinden von toten Vögeln geboten, insbesondere bei Wassergeflügel. Das Auffinden mehrerer toter Vögel an einem Ort oder einzelner toter Vögel zeitgleich an mehreren Orten kann auf eine Infektion mit dem Aviären Influenzavirus hinweisen. Bei solchen Funden sollte das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0491/926-1451 informiert werden. Der direkte Kontakt zu toten Vögeln sollte vermieden werden.

Bei der aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Influenza-Viren des Menschen gehören zur gleichen Gruppe Influenza-Viren wie die Erreger der Geflügelpest. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit der Geflügelpest – auch beim Verzehr von Geflügel – jedoch nicht.

Weitere Informationen erhalten betroffene Geflügelhalter unter der Telefonnummer 0491 926-1451. Ein Merkblatt zu den Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest steht unter www.landkreis-leer.de bereit.

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