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Wohngeld – Antragsflut ausgeblieben


Gesetzesänderung / Kreissozialamt empfiehlt möglichen Anspruch prüfen zu lassen
22. November 2016

Das Wohngeld wurde Anfang 2016 deutlich angehoben und ausgeweitet. Doch viele neue Anträge gingen beim Landkreis Leer auch knapp 11 Monaten nach der Gesetzesänderung nicht ein. Rund 1.800 Haushalte beziehen zurzeit einen Zuschuss zu den Wohnkosten. „Wir haben erwartet, dass die Zahlen nach der Gesetzesänderung steigen, weil mehr Menschen neu oder wieder berechtigt sind. Das ist aber nicht der Fall“, sagt Mariechen Weber, Leiterin des Kreissozialamts und möchte deshalb auf die verbesserten Leistungen hinweisen. Manchen Berechtigen sei vielleicht noch nicht bewusst, dass ein Wohngeldanspruch bestehen könnte. Dabei lohne es sich, das zu überprüfen, so Weber. Das treffe vor allem auf Familien, Haushalte von Alleinerziehenden und Rentner mit geringem Rentenanspruch zu. Familien mit Wohngeld haben zudem die Möglichkeit, für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.

Der Zuschuss zum Wohnen wurde vom Bund an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten angepasst und erstmals seit sechs Jahren erhöht. Es gibt neue Freibeträge. Daher: Wurde in der Vergangenheit wegen zu hohem Einkommen abgelehnt oder verfügt der Haushalt nur über ein geringes Einkommen, empfiehlt es sich, einen neuen Antrag zu stellen, um einen möglichen Anspruch überprüfen zu lassen.

Wohngeld gibt es für Personen, die in einer Mietwohnung leben, für Bewohner von Seniorenheimen oder als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Der Anspruch hängt von der Zahl der Personen im Haushalt, von deren Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab. Kindergeld zählt zum Beispiel nicht zum Einkommen. Vom Wohngeld ist allerdings ausgeschlossen, wer Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, der auch wahrgenommen werden sollte, sagt Sozialamtsleiterin Weber. „Wohnen ist kein Luxus, sondern eine Grundnotwendigkeit. Deshalb sollte sich keiner scheuen, sich beraten zu lassen und den Zuschuss in Anspruch zu nehmen.“ Wer erfahren möchte, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, sollte bei der Wohngeldstelle des Landkreises Leer in der Bavinkstraße 23 in Leer einen Antrag stellen. Mieter oder Eigentümer aus Leer müssen ihren Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadt Leer abgeben. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Informationen und Ansprechpartner im Internet unter www.lkleer.de/Wohngeld. Antragsformulare sind bei den Wohngeldstellen und Rathäusern erhältlich.

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