Eigenen Patientenwillen schützen

02.12.2016 - Dortmund

Jeder Patient kann heute seinen Willen durchsetzen auch für den Fall, dass er selbst diesen krankheitsbedingt nicht mehr äußern kann, betont Matthias Mißfeldt, Seelsorger und Ethikbeauftragter im Knappschaftskrankenhaus Dortmund. Der Patientenwille ist gesetzlich geschützt, er sollte aber schriftlich fixiert sein in Form einer Patientenverfügung und abgesichert zusätzlich durch eine Vollmacht und eine Betreuungsverfügung. Darum, wie dies geschehen kann und was beim Schutz des eigenen Willens durch eine Patientenverfügung noch zu beachten ist, geht es bei diesem Informationsabend "Update Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" in der Reihe Medizin aktuell im Knappschaftskrankenhaus Dortmund am Mittwoch, 14. Dezember, ab 18 Uhr im Vortragssaal (Ebene 1). Sinnvoll ist es, diese Regelungen nicht einfach nur einmal festzulegen, sondern regelmäßig zu prüfen, ob sie den eigenen Vorstellungen noch entsprechen und zu aktuellen Entwicklungen noch passen, rät Matthias Mißfeldt. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Matthias Mißfeldt


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