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Pressemitteilung vom
13. Dezember 2016
Kreistag beschließt neue Gebührensatzung
Fleischuntersuchung wird teurer

Landkreis Kassel. Der Kreistag des Landkreises Kassel hat eine neue Gebührensatzung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Frischfleisch.-Kostensatzung) beschlossen. Diese Frischfleisch-Kostensatzung gilt ab dem 1. Januar 2017. „Die Gebühren für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind letztmalig im April 2001 angehoben worden“, informiert Dr. Sabine Kneißl, Leiterin des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel. Mit der neuen Satzung erhöhen sich die Gebühren für gewerbliche Schlachtungen um rund 58 Prozent – bei Hausschlachtungen beträgt die Erhöhung rund 23 Prozent. Die neuen Gebühren seien in der Höhe annähernd vergleichbar mit den aktuellen Gebühren der Nachbarlandkreise in Nordhessen, betont Dr. Kneißl. Hintergrund der Gebührenerhöhung sei eine Vorgabe des Landes Hessen, die eine möglichst kostendeckende Gebühr im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch vorsieht.   

 

Die Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach der Schlachtung ist verbindlich vorgeschrieben. Sie dient nicht nur dem Schutz vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten, sondern auch dem Schutz des Verbrauchers vor verbotenen Hormonen, Medikamenten und sonstigen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln.

 

„Im Landkreis Kassel gibt es über 40 selbstschlachtende Betriebe, in denen im Jahr 2015 insgesamt 47.243 Tiere geschlachtet wurden“, informiert Dr. Kneißl.

Es handelt sich hier um kleinere und mittlere handwerkliche Schlachtbetriebe und Metzgereien sowie Direktvermarkter. Die Aufzucht der Schlachttiere in der Region sowie eine kurze Transportdauer zum Schlachtbetrieb sind für die Tiere schonender.

Auch für die Verbraucher sind kurze Wege vorteilhaft: „Diese Verfahrensweise ermöglicht ein Angebot qualitativ hochwertiger Produkte, deren gebietsnahe Herkunft unzweifelhaft nachzuvollziehen ist“, so die Fachbereichsleiterin weiter.

 

Die Überprüfung der Schlachtbetriebe und der Schlachtprodukte in Sachen Hygiene und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben übernimmt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel. Fleischverarbeitende Betriebe unterliegen ebenfalls der Überwachung durch den Fachbereich.

 

Die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung vor Ort wird von den nebenberuflich tätigen praktischen Tierärzten und den amtlichen Fachassistenten  unter Aufsicht der Veterinäre des Fachbereichs durchgeführt. Das Fleischuntersuchungspersonal wird dabei fachlich begleitet und regelmäßig geschult. Dieses führt auch unter Anweisung der Tierärzte des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Probennahmen durch, die in den Hessischen Landeslaboren in Gießen, Wiesbaden oder Kassel auf Rückstände untersucht werden. Je nach Befund und Tierart sind noch weitergehende Laboruntersuchungen notwendig, wie beispielsweise eine Trichinenuntersuchung oder der BSE-Test. In Einzelfällen werden außerdem bakteriologische Fleischuntersuchungen durch die nebenberuflich tätigen praktischen Tierärzte eingeleitet. Erst wenn alle notwendigen Untersuchungen abgeschlossen sind, wird das Fleisch für den menschlichen Genuss freigegeben und entsprechend gekennzeichnet.

 

 

Hintergrund zur Trichinenuntersuchung

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel betreibt zwei Labore, in denen Trichinenuntersuchungen von Haus- und Wildschweinen sowie Pferden und anderen untersuchungspflichtigen Tierarten durchgeführt werden. Die Labore befinden sich in Wolfhagen und Hofgeismar. Im Landkreis Kassel werden jährlich rund 31.000 Hausschweine aus gewerblichen Schlachtungen und aus Hausschlachtungen auf Trichinen untersucht. Die Untersuchungen finden viermal wöchentlich an den beiden Standorten statt.

Außerdem werden jährlich circa 1.600 Proben von Wildschweinen auf Trichinen untersucht. Diese Proben werden von amtlichen Tierärzten, den amtlichen Fachassistenten oder auch von speziell geschulten Jägern, denen die Probenentnahme jeweils übertragen wurde, entnommen.

Die Schulungen für Jäger werden nach Absprache vom Fachbereich bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
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